Deutschland

Amtsgericht Delmenhorst: Kritik an schwulen Pflegeeltern strafbar

Die Liste der Meinungen, die nicht mehr öffentlich geäußert werden dürfen, wird immer länger. Nun verurteilte ein Amtsgericht einen Videoblogger, weil er die Unterbringung eines Kindes bei schwulen Pflegeeltern kritisierte. Es handle sich um Volksverhetzung und Verleumdung.
Amtsgericht Delmenhorst: Kritik an schwulen Pflegeeltern strafbar© Screenshot

Der Diplommathematiker und Videoblogger Hüseyin Özoğuz wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Delmenhorst zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Verfahren fand statt, weil er gegen den ursprünglichen Strafbefehl in Höhe von 2.800 Euro Widerspruch eingelegt hatte.

Grund für die Strafverfolgung waren zwei Aussagen aus einem Video, in dem Özoğuz die Unterbringung eines Kleinstkindes bei einem schwulen Paar durch das Jugendamt kommentierte. Seiner Überzeugung nach gefährde diese Unterbringung das Kindeswohl. In dem Video, in dem er von dem Verfahren berichtet, führt Özoğuz aus, welche Argumente er bei Gericht vorgetragen habe; das Gericht sei aber auf seine Argumentation nicht im Mindesten eingegangen.

Özoğuz' Aussage beinhaltete an keiner Stelle eine Aufforderung zu Handlungen, die sich gegen das Jugendamt oder gegen schwule Paare oder sonst eine Person oder Institution richteten. Es handelte sich um eine Meinungsäußerung zu einem Fall, in dem ein Kind aus der Familie genommen und zu einem schwulen Paar in Pflege gegeben wurde. Worin ohne derartige Aufforderungen die Volksverhetzung liegen soll, deren Grundlage schließlich eine Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens ist, hat das Gericht scheinbar nicht näher ausgeführt.

Einzig bei der Höhe der angesetzten Tagessätze folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Özoğuz überlegt nun, in die nächste Instanz zu gehen.

Jetzt ist die Frage eines Adoptionsrechts für schwule Paare oder eben auch einer Pflegschaft für Kinder gesellschaftlich nach wie vor nicht unumstritten. Özoğuz hat also eine Meinung geäußert, die mitnichten völlig außerhalb des gesellschaftlich akzeptierten Spektrums liegt, auch wenn die augenblickliche Mehrheit zu einer anderen Entscheidung kommt. An keinem Punkt findet sich eine Aufforderung zu Gewalt, nicht einmal zu Protesten oder anderen politischen Aktivitäten. Auch wenn seine Argumentation durchaus kritisch gesehen werden kann – eine Verurteilung wegen dieser Aussagen wirft die Frage auf, welche von der momentanen Regierungsposition abweichenden Meinungen dann überhaupt noch vertreten werden dürfen.

Ein möglicher Hintergrund dieser Entscheidung könnte der familiäre Hintergrund des türkischstämmigen Deutschen sein. Sein Vater und sein Onkel betreiben eine Webseite, die überwiegend iranische Positionen vertritt und die schon mehrfach Ziel von Strafverfolgung war. Seine Tante Aydan Özoğuz, Bundestagsvizepräsidentin und mehrere Jahre stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD, hat sich von ihren Brüdern distanziert. Der Videokanal Actuarium, den Özoğuz betreibt, kommt im Schnitt auf etwa 12.000 Aufrufe pro Video; die Reichweite des Kanals kann also kaum der Grund für das staatliche Interesse sein.

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