Bundesnetzagentur: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung den Strom einschränken
Stromnetzbetreiber dürfen ab Januar den Bezug durch Verbraucher zeitweise einschränken. Das teilte die Bundesnetzagentur am Montag mit. Betroffen von der Regelung würden fernsteuerbare Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos sein, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Zur Begründung sagte die Behörde, dass der größte Teil der Niederspannungsnetze für viele neue Wärmepumpen und private Ladestationen noch nicht ausgelegt sei.
Allerdings müsse auch bei einer Einschränkung des Strombezugs eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden könnten. Für die Dauer der Überlastung dürfe die Leistung auf bis zu 4,2 Kilowatt gesenkt werden. Damit könnten Wärmepumpen weiter betrieben werden, so die Bundesnetzagentur, und Elektroautos in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.
"Keine wesentlichen Komforteinbußen"
Wer seine Wärmepumpe oder Ladestation auf diese Weise fernsteuern lässt, darf mit finanziellen Ermäßigungen rechnen, entweder als jährliche Pauschale oder als Verringerung des Strompreises für die betreffenden Geräte um 60 Prozent.
Laut der Behörde würden aber derartige Eingriffe durch die Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen und ohne "wesentliche Komforteinbußen" erfolgen. Der reguläre Haushaltsstrom sei nicht betroffen.
Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen dagegen nicht mehr zulässig sein, betonte die Bundesnetzagentur. Außerdem seien die Netzbetreiber künftig verpflichtet, ihre Steuerungseingriffe auf einer gemeinsamen Internetplattform zu veröffentlichen, um aufzuzeigen, wenn in Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten.
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