Lindner verhängt Haushaltssperre: Kommt neues Sondervermögen wegen "außerordentlicher Notlage"?
Wie lange hält die Ampel noch? Nach dem überraschenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts letzte Woche nimmt die Haushaltskrise der Bundesregierung immer dramatischere Züge an. So hat das Bundesfinanzministerium am Montagabend eine Haushaltssperre für nahezu den gesamten Bundeshaushalt erlassen, wie das Handelsblatt berichtet. Eine entsprechende Anordnung von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) erging am Montagabend an die Bundesministerien. Aus den Kreisen des Bundesfinanzministeriums hieß es konkret:
"Das Bundesfinanzministerium stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden [...] Bestehende Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen eingegangen werden. In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden."
Von der Haushaltssperre sind daher alle Bundesministerien betroffen. Gatzer schreibt an die Ressorts: "Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich, ausgebrachte und noch verfügbare Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren." Nur Verfassungsorgane wie der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht sind davon ausgenommen.
Bislang galt eine vorläufige Haushaltssperre nur für den vom Bundesverfassungsgericht gestoppten "Klima- und Transformationsfonds (KTF)". Die Richter kamen zu dem Urteil, dass ungenutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus der Corona-Zeit nicht in einen Sonderfonds für Klimaprojekte übertragen werden können. Nun wird die Sperre für jeden neuen Cent an Ausgaben des Bundes für die nächsten Jahre, die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen, ausgeweitet.
Was bislang genehmigt ist, darf ausgezahlt werden, was noch nicht abgestempelt ist, bleibt vorerst bei Finanzminister Lindner. Laut Neuer Zürcher Zeitung klafft aktuell eine Finanzierungslücke von etwa 200 Milliarden Euro im bundesdeutschen Haushalt der nächsten Jahre. Und die Ampel befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht bald auch andere als "Sondervermögen" deklarierte Schulden als verfassungswidrig einstufen könnte.
Eine mögliche Lösung wäre, dass die Bundesregierung nachträglich für das Jahr 2023 eine sogenannte "außerordentliche Notlage" erklärt. Diese Notstandserklärung ließe eine deutliche höhere Verschuldung zu und könnte die sogenannte Schuldenbremse teilweise aushebeln.
Die Bundesregierung würde damit aber eine neue Klage von CDU/CSU und AfD riskieren – und ihre Wähler weiter verprellen. Die Höhe der Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland betrugen 2019, also vor der "Corona-Krise" 1,8991 Billionen Euro. In nur drei Jahren bis zum Jahr 2022 wuchs die Staatsverschuldung auf ein neues Rekordniveau von 2,368 Billionen Euro an.
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