Deutschland

Nach 16 Monaten U-Haft: Arzt Heinrich Habig kommt unter Auflagen frei

Das Landgericht Bochum verurteilte den Mediziner Heinrich Habig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Ihm wurde vorgeworfen, in 6.000 Fällen falsche Gesundheitsatteste ausgestellt zu haben. Aus der U-Haft wurde er nach 16 Monaten entlassen. Jetzt muss er sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
Nach 16 Monaten U-Haft: Arzt Heinrich Habig kommt unter Auflagen frei© Screenshot aus Video von RA Chris Moser / Telegramkanal https://t.me/RAStBChrisMoser/712

Von Felicitas Rabe

Der niedergelassene Arzt Dr. Heinrich Habig wurde am Donnerstagnachmittag im Landgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gleichzeitig hob das Gericht die U-Haft des 68-jährigen Naturheilmediziners aus Recklinghausen auf. Vor dem Gericht wurde er von seinen Unterstützern herzlich empfangen.

Heinrich Habig war vor 16 Monaten wegen des Vorwurfs der Fälschung von medizinischen Attesten in Untersuchungshaft genommen worden. Es bestehe in seinem Fall Fluchtgefahr, lautete die Begründung.

Einem Bericht auf Transition News vom Donnerstag zufolge, werde der Haftbefehl allerdings nur deshalb "außer Vollzug gesetzt", weil sich Habig auf einen Vergleich eingelassen habe. Wie Rechtsanwalt Chris Moser auf seinem Telegram Kanal direkt nach der Verhandlung mitteilte, müsse der Arzt als Auflagen seine Ausweispapiere abgeben und sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Seine Ehefrau war als Sprechstundenhilfe in seiner Praxis tätig und wurde mitangeklagt. Das Strafmaß in ihrem Urteil beträgt sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung und 150 Sozialstunden.

Der Mediziner stand vor Gericht, weil er in mehr als 6.000 Fällen Patienten Impfnachweise ausgestellt haben soll, die er in Wirklichkeit gar nicht geimpft habe, so Transition News. Aufgrund dieses Vorwurfs nahm man ihn im Mai 2022 in Untersuchungshaft. Erst im November 2022 wurde Anklage in 589 Fällen erhoben. Ende Juni 2023 erließ das Landgericht Bochum ein umstrittenes Teilurteil. Mit diesem Urteil wurde Habig für 207 Fälle angeblich falscher medizinischer Atteste zu zwei Jahren und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt und musste in U-Haft verbleiben.

Zu Beginn des Verfahrens hatte sein ursprünglicher Pflichtverteidiger mit dem Gericht ausgehandelt, dass Habig von vornherein ein umfassendes Geständnis ablegen würde. Dafür, dass er niemanden wirklich geimpft habe, sollte der Arzt dem Deal entsprechend für dreieinhalb Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis. Man habe gehofft, hier ein Exempel zu statuieren, erklärte der Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Christian Moser:

"Der Fall gegen den Arzt Heinrich Habig sollte zu seinem Nachteil als Tribunal aufgezogen werden. Verunglimpfung in der Mainstream-Presse als abschreckendes Beispiel und dann ein schnelles Geständnis, um die Ungereimtheiten unter den Tisch zu kehren. So war das gedacht."

Nachdem Rechtsanwalt Wilfried Schmitz als Wahlverteidiger hinzugekommen war, zog der Mediziner sein Geständnis erst einmal zurück. Zu einem erneuten Deal mit dem Gericht kam es dann nur, weil 200 seiner Patienten zugaben, nicht geimpft worden zu sein. Zuvor hatten Polizei und Staatsanwalt die Patienten, die als Zeugen vorgeladen waren, unter Druck gesetzt. Es wurde fälschlicherweise behauptet, bei Blutuntersuchungen könne man nachweisen, ob jemand geimpft sei oder nicht. Habig habe sich dann in Bezug auf diese 200 Fälle geständig gezeigt.

Das  Gerichtsverfahren am Donnerstag sei sehr bewegend gewesen. "Die Verteidiger appellierten in sehr bewegender Form an das Gewissen des  Gerichts", so der Prozessbeobachter Moser. Aber Staatsanwaltschaft und Gericht seien unbeeindruckt geblieben und hätten Habig weiterhin eine hohe kriminelle Energie unterstellt.

In seinem Schlussplädoyer im ersten Prozess am 29. Juni, welches von Epoch Times am 9. Juli im vollen Wortlaut veröffentlicht wurde, hatte Habig sein Verhalten wie folgt begründet:

"Noch ein paar Zeilen aus unserer Berufsordnung: Paragraf zwei Allgemeine ärztliche Berufspflichten. Erstens: Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann. Zweitens: Der Arzt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm bei seiner Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er hat dabei sein ärztliches Handeln am Wohl des Patienten auszurichten. Insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen."

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