Deutschland

NS-Verbrechen: BRD-Regierungen forderten Freilassung von Kriegsverbrechern

Alle Bundesregierungen bis 1989 setzten sich für die Freilassung von im Ausland verurteilten deutschen NS- und Kriegsverbrechern ein. Aufgrund dieser Tatsache wirkt die Anmaßung Deutschlands bizarr, im Rahmen des Völkerstrafrechts über Kriegsverbrechen urteilen zu können.
NS-Verbrechen: BRD-Regierungen forderten Freilassung von KriegsverbrechernQuelle: www.globallookpress.com © Oberhaeuser via www.imago-images

Mit dem im Juni 2002 in Deutschland verabschiedeten Völkerstrafgesetzbuch wurde der Umgang mit Straftaten gegen das Völkerrecht in Deutschland geregelt. Taten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können seitdem vor deutschen Gerichten auch dann verhandelt werden, wenn sie im Ausland und von Nichtdeutschen begangen wurden. 

Aufsehen erregte der Fall zweier Syrer, die im Jahr 2020 nach Völkerstrafrecht wegen Folter verurteilt wurden. Sie galten als Gefolgsleute des syrischen Präsidenten Assad. Ein erster Fall richtete sich gegen einen Milizen-Führer in Ruanda. Eingestellt wurde dagegen das Verfahren gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Folter im US-Folterlager Guantánamo. 

Damit liegt der Verdacht nahe, dass das Völkerstrafgesetzbuch keineswegs einer unabhängigen Rechtsprechung dient, sondern vielmehr der politischen Sicht der jeweiligen Bundesregierung auf die geopolitische Situation folgt. Für die Sicht, Deutschland würde Recht für politische Zwecke instrumentalisieren, spricht auch, dass sich insbesondere die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) für die Schaffung eines Sondertribunals einsetzt, vor dem zwar russische Kriegsverbrechen abgeurteilt werden können, über die Kriegsverbrechen westlicher Staaten und vor allem der Ukraine jedoch nicht Recht gesprochen werden kann. 

Der außenpolitische Blog German-Foreign-Policy macht jetzt noch auf einen weiteren großen Widerspruch deutscher Politik aufmerksam, die sich gern in der moralischen Vorreiterrolle sieht, dieser aber faktisch in keiner Weise entspricht. 

Der Blog berichet, dass sich sämtliche Regierungen der Bundesrepublik von 1949 bis 1989 dafür eingesetzt haben, dass im Ausland verfolgte NS-Straftäter straffrei blieben oder von ihrer Strafe entbunden würden. Der Einsatz für Kriegs- und NS-Verbrecher war dabei parteiübergreifender Konsens. Er wurde von allen Parteien mitgetragen und war Staatsraison. Neben CDU/CSU und FDP habe auch die SPD – genannt werden Willy Brandt und Helmut Schmidt – sich für die Freilassung von NS-Verbrechern eingesetzt, schreibt der Blog unter Bezugnahme auf das bereits 2018 erschienen Buch "Die Kriegsverbrecherlobby" des Historikers Felix Bohr. 

Vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesrepublik aktiv für die Freilassung von Kriegs- und NS-Verbrecher eingesetzt hat, wirkt der moralische Anspruch Deutschlands verbunden mit der offenkundigen Einseitigkeit der bisherigen Strafverfolgung im Rahmen des Völkerstrafgesetzbuches in doppelter Hinsicht unglaubwürdig. 

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