Prozess wegen mutmaßlicher Volksverhetzung: Freispruch für Sucharit Bhakdi
Im Prozess gegen den Corona-Maßnahmen-kritischen Mediziner und ehemaligen Universitätsprofessor Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön kam es am Dienstagnachmittag letztendlich zu einem Freispruch. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft konnten den Richter offensichtlich nicht überzeugen.
Bhakdi war wegen mutmaßlicher Volksverhetzung und Holocaustverharmlosung nach § 130 des Strafgesetzbuches vor dem Strafrichter am Amtsgericht Plön angeklagt worden. Er habe in einer Rede jüdische Menschen verächtlich gemacht. Der 76-jährige emeritierte Professor für Mikrobiologie Bhakdi gilt als einer der bekanntesten Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen in Deutschland und insbesondere auch der mRNA-Impfstoffe.
Bereits zu Beginn des Prozesses hatte sich jedoch abgezeichnet, dass der Richter die Strafbarkeit von Bhakdis Aussagen anzweifelte. Gegen 17:46 Uhr wurde Bhakdi im Prozess dann freigesprochen.
Oberstaatsanwältin (OSta) Silke Füssinger hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert. Ihrer Überzeugung nach hatten Bhakdis Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Bhakdi war in zwei Fällen angeklagt gewesen: Im April 2021 hatte er heftige Kritik an der Impfpolitik in Israel geäußert. Ihm wurde seitdem vorgeworfen, dass er dabei auch zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens aufgestachelt und diese Menschen böswillig verächtlich gemacht habe. Zudem habe er in einer weiteren Rede das Schicksal von Menschen jüdischen Glaubens unter der Nazi-Herrschaft verharmlost.
Im Gerichtssaal erklärte Füssinger Prozessbeobachtern zufolge auch, dass es ihr um gefährliche Sprache, inneren Frieden und um die Menschen gehe, die von gefährlicher Sprache betroffen sind. Bhakdis Anwälte betonten jedoch, dass der Angeklagte das israelische Volk nicht beleidigt habe, sondern seine Besorgnis und Sorge im Zusammenhang mit der israelischen Impfpolitik zum Ausdruck gebracht habe. Bhakdis Anwälte wiesen auch auf die unzulängliche Arbeitsweise der Staatsanwältin hin, da diese sich die Aufzeichnungen der Reden offenbar nicht vollständig angesehen habe.
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