
8. und 9. Mai in Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen, Symbole der Sieger bleiben verboten

Wie im vergangenen Jahr bleiben in Berlin auch 2023 am Tag der Befreiung (8. Mai) beziehungsweise am in der ehemaligen Sowjetunion und dem heutigen Russland am 9. Mai gefeierten Tag des Sieges über Hitlerdeutschland alle Symbole der sowjetischen Sieger und Befreier der Stadt verboten.

Grundlage ist eine von der Polizei erlassene Allgemeinverfügung. Verboten wird darin unter anderem das Zeigen der russischen Staatsflagge, der roten Fahne der ehemaligen Sowjetunion einschließlich davon abgewandelter Flaggen und der Roten Fahne einer der sowjetischen Divisionen, die nach der Erstürmung des Reichstages auf diesem gehisst wurde. Ebenso verboten sind das Abspielen russischer und sowjetischer Lieder, die traditionell am Tag des Sieges aufgeführt und gesungen werden, sowie das Zeigen des Sankt-Georgs- beziehungsweise Gardebands, sowjetischer Orden und anderer Symbole der Sieger.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend ein in der Allgemeinverfügung ursprünglich ebenfalls enthaltenes Verbot des Zeigens der ukrainischen Flagge an den sowjetischen Gedenkorten gekippt. Es gab damit dem Eilantrag einer ukrainischen Organisation statt. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig". Es fehlten "jegliche Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen".
Mehr zum Thema - Böse Vorzeichen zum 9. Mai: Berlin will "Heil der Ukraine" statt Tag des Sieges
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.