Deutschland

Urteil: Erstmals muss Klimaktivistin ins Gefängnis

Nach einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie im August 2022 ist eine Klimaaktivistin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Verurteilte möchte weiterhin "nicht dabei zusehen, wie wir die Gesellschaft in die Vernichtung führen".
Urteil: Erstmals muss Klimaktivistin ins Gefängnis© Screenshot: Letzte Generation/Instagram

Am Samstag, dem 27. August 2022, beschlossen zwei Aktivistinnen der Aktionsgruppe "Die Letzte Generation" sich in der Gemäldegalerie auf dem Kulturforum in Berlin, nicht weit vom Potsdamer Platz, im Kampf zur Rettung des weltweiten Klimas an einen Bilderrahmen zu kleben. Dafür wählten sie den Rahmen des Bildes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" von Lucas Cranach dem Älteren (1472–1553) aus.

Es kam zu den erhofften publicityträchtigen Bildern und zu der gewünschten Aufmerksamkeit. Zusätzlich gab es auch eine Anzeige und eine Gerichtsverhandlung, was für die jungen Menschen weiterhin nicht nachvollziehbar zu sein scheint. Zudem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht.

Im Gesamtpaket wurde die Angeklagte wegen der Klebeaktion und der versuchten Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten sprach nun das Urteil für die 24-jährige Maja W. aus Bayern: vier Monate Haft ohne Bewährung.

Die Richterin erklärte in ihrem Urteil, dass sich die Beschuldigte "der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht" habe. Das unmissverständliche Strafmaß habe sich aus der Tatsache ergeben, dass Maja W. sich im Rahmen der Verhandlung als uneinsichtig präsentierte und mitteilte, dass sie sich auch weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde. Die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann stellte in ihrer Urteilsbegründung fest:

"Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten."

Der angerichtete Schaden am Bilderrahmen und der daraus resultierende Reparaturbedarf belief sich auf 2.385 EUR. Im Juni 2022 hatte sich Maja W. zudem mit drei weiteren Mitstreitern der "Letzten Generation" auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Zu dem Prozess kam es, weil Maja W. Einspruch gegen ihren Strafbefehl eingelegt hatte.

Vor Gericht erklärte die Aktivistin, dass sie seit mehr als einem Jahr an den Aktionen der Gruppe teilnehme. Die Staatsanwältin hatte laut Informationen der Berliner Zeitung auf eine Geldstrafe von 900 EUR in 90 Tagessätzen zu je 10 EUR plädiert. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein. Die Entscheidung sei für den Anwalt "lächerlich und populistisch".

Die Verurteilte reagierte auf die Gefängnisstrafe mit einem Video-Statement. Der Inhalt entsprach dem zu erwartenden und einstudierten Sprachduktus eines nahenden Weltuntergangs: "Diese Verurteilung macht mir unheimlich Angst, aber es macht mich auch unglaublich wütend. […] Aber viel mehr Angst macht mir, was passiert, wenn wir jetzt nicht handeln. Ich werde nicht dabei zusehen, wie wir die Gesellschaft in die Vernichtung führen."

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