Deutschland

Tod nach Corona-Impfung: Niedersachsen finanziert keine Obduktionen mehr

Niedersachsen finanziert keine rechtsmedizinischen Untersuchungen mehr bei möglichen Corona-Impftoten. Einen entsprechenden Erlass hob das Land zum Januar auf. Der Datenanalyst Tom Lausen will wissen, warum. Wie viele Verstorbene wurden bisher überhaupt obduziert?
Tod nach Corona-Impfung: Niedersachsen finanziert keine Obduktionen mehrQuelle: Legion-media.ru

Von Susan Bonath

Seit 2021 steigt die Übersterblichkeit in Deutschland. Mit 21 Prozent erreichte sie im Dezember laut Statistischem Bundesamt ihren bisherigen Höchststand. Medien und Statistiker spekulieren über die Ursachen: Hitzewellen, Grippe, ein bisschen Corona dabei. Nur die Impfung könne es nicht sein, darin sind sich alle einig. Untersucht hat das aber niemand. Im Gegenteil: Mutmaßlich Impfgeschädigte erhalten kaum Hilfe, Tote werden selten obduziert, Daten nicht erhoben oder geheim gehalten.

Nun weigert sich das Land Niedersachsen seit Jahresbeginn, jegliche Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen an kurz nach einer Corona-Impfung Verstorbenen zu übernehmen. Es hob einen entsprechenden Erlass vom Februar 2021 auf. Begründung: Angeblich verfüge man nun über genügend Impferfahrung. Aber hat es seine Impferfahrung auch dokumentiert? Wie viele Tote wurden in Niedersachsen eigentlich obduziert? Und was kam dabei heraus, das nun zu einer so weitreichenden Entscheidung führte?

Der Datenanalyst Tom Lausen will es genau wissen. Er fragte über das Portal "Frag den Staat" beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach. Beantragt hat er unter anderem Informationen über den Inhalt des nicht öffentlich zugänglichen Erlasses, zur Anzahl der Obduktionen, zur Höhe der Erstattungskosten und zum Inhalt des behördlichen Schriftverkehrs, der zur Aufhebung der Verfügung führte.

Land pocht auf "Impferfahrung"

Hintergrund ist ein geleaktes Dokument aus dem Ministerium vom August 2022, das in der Anfrage verlinkt ist und der Autorin vorliegt. Dieses Informationsschreiben richtet sich an alle niedersächsischen Gesundheitsämter und bezieht sich auf besagten Erlass. Mit diesem wurden demnach die Kreisbehörden angewiesen, "bei Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Corona-Impfung unter bestimmten Voraussetzungen generell Obduktionen durch ihre Amtsärztinnen und Amtsärzte zu veranlassen".

Was genau das Ministerium als "bestimmte Voraussetzungen" betrachtete, führt es in dem Schreiben nicht aus. Möglicherweise geht dies aber aus dem internen Erlass von vor zwei Jahren hervor. Und diesen hebt es mit dem Schreiben rigoros auf. Wörtlich schreibt das Ministerium:

"Die Anweisung zur generellen Obduktion wird hiermit zurückgenommen, mittlerweile liegen 20 Monate Impferfahrung vor."

Müssen Angehörige für Aufklärung zahlen?

Was in diesen 20 Monaten genau ermittelt wurde und vor allem wie, geht nicht aus dem Informationsschreiben hervor. Weiter erklärt das Niedersächsische Ministerium unter Andreas Philippi (SPD) lediglich:

"Wenn im Einzelfall von Ihnen eine Obduktion weiterhin für notwendig erachtet wird mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang mit der Corona-Impfung, werden diese Kosten nur unter der Voraussetzung übernommen, dass die Abrechnung von Ihnen bis zum 31.12.2022 vorgelegt wird."

Demnach gibt es für alle behördlich veranlassten Obduktionen, die dem Land nicht bis Jahresende angezeigt wurden, keinen Cent mehr aus dieser Kasse. Das hat Konsequenzen. Zwar können Gesundheitsämter nach wie vor Obduktionen anordnen, um einen möglichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung untersuchen zu lassen. Sie müssten die Kosten dann aber selbst tragen.

Angesichts der klammen Kassen vieler Kommunen, aber auch des offiziellen Mantras, wonach die Impfungen "wirksam und sicher" seien, steht zu befürchten, dass sie überhaupt keine Obduktionen mehr anordnen. Die Folge: Zweifelnde Angehörige müssten die Kosten selbst übernehmen. Das können schon mal höhere vierstellige Summen werden – zusätzlich zur anstehenden Bestattung. Ein gewichtiger Teil der Sicherheitsüberwachung der genbasierten Impfstoffe hängt damit vom Geldbeutel Angehöriger ab.

Pathologen vermuten hohe Dunkelziffer

Die Entscheidung in Niedersachsen wiegt umso schwerer, weil Fachleute seit Langem beklagen, es werde zu wenig obduziert, um Todesursachen zu erforschen. Der renommierte Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher ging bereits Mitte 2021 von einer beträchtlichen Dunkelziffer an Impftoten hinsichtlich der Corona-Vakzine aus. Auch seine neue Forschung weist auf viele unentdeckte Fälle hin.

Die Forschungsergebnisse des Dresdner Pathologen Michael Mörz weisen ebenfalls auf eine nennenswerte Dunkelziffer hin. In einer Studie bewies er beispielsweise den Zusammenhang zwischen dem Tod eines Mannes und der Gabe eines mRNA-Präparats. In einem MDR-Betrag führt Mörz dazu aus: Diese tödliche Impfnebenwirkung wäre ohne seine Untersuchung nicht entdeckt worden. Herausgefunden habe er,

"dass das Spikeprotein, was eigentlich an der Injektionsstelle verbleiben sollte, sich in den Hirngefäßen und den Herzgefäßen nachweisen lässt, und dass das zu einer Entzündung der entsprechenden Organe führt, mit entsprechenden Organschädigungen".

Auch er kritisiert fehlende Untersuchungen bei Toten. Gerade bei einer neuartigen Impfung sei das unabdingbar für die Sicherheitskontrolle, das Erkennen von Risiken. Doch für die Verantwortlichen zählt offenbar weiterhin der Glaube mehr als die Wissenschaft – nicht nur in Niedersachsen. Die Antwort des Ministeriums bleibt abzuwarten.

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