Deutschland

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen "Terror-Oma" und Möchtegern-Lauterbachentführer

Die Liste der strafrechtlichen Vorwürfe ist lang und passt zu den bizarren Plänen, die die Gruppe gehabt haben soll, ausgerechnet durch die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach "bürgerkriegsähnliche Zustände" auszulösen.
Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen "Terror-Oma" und Möchtegern-LauterbachentführerQuelle: www.globallookpress.com © Kay Nietfeld

Neun Monate hat die Bundesanwaltschaft benötigt, um nun Anklage zu erheben. Vier Männern, die im vergangenen April festgenommen wurden, sowie einer Frau soll nun wegen "Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens", "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" und "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gemacht werden.

Ein Treffen mit einem verdeckten Ermittler zu einem Waffengeschäft war damals den Festnahmen vorausgegangen. Bei den Durchsuchungen waren "etliche Schusswaffen und Munition, Bargeld, Goldbarren, Silbermünzen und Devisen" sichergestellt worden. Gegenstand des besagten Waffengeschäfts waren zwei AK-47 und eine Glock-Pistole.

Bei der beteiligten Frau, die erst am 13. Oktober festgenommen wurde, handelte es sich um eine pensionierte Lehrerin und Pfarrerin aus Sachsen, was damals bereits für Spott über die "Terror-Oma" sorgte.

Plan der Gruppe soll es gewesen sein, Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen. "Die daraus nach Vorstellung der Angeschuldigten resultierenden bürgerkriegsähnlichen Zustände", so die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts, "sollten es der Vereinigung schließlich ermöglichen, in Berlin öffentlichkeitswirksam eine 'konstituierende Versammlung' anzuberaumen, welche die bisherige Regierung offiziell absetzen und eine neue 'Führungsperson' bestimmen würde." Elisabeth R., die pensionierte Lehrerin, soll vorab bereits diverse Schriftstücke für die geplanten Aktionen verfasst haben.

"Zur Realisierung ihrer Umsturzpläne suchten Sven B. und Thomas O. schon spätestens seit Oktober 2021 in verschiedenen Telegram-Chatgruppen nach Unterstützung. Zwischen Mitte Dezember 2021 und Mitte Februar 2022 fanden unter wechselnder Beteiligung aller Angeschuldigten insgesamt vier Zusammenkünfte in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen statt." Vier von fünf Angeklagten wird vorgeworfen, Rädelsführer gewesen zu sein, was die Frage aufwirft, wo sich denn die zu den vier Häuptlingen gehörenden Indianer befinden.

Ob sich innerhalb dieser Gruppe oder in deren näherem Umfeld auch Agenten der Verfassungsschutzbehörden befanden, die dafür bekannt sind, solche Gruppen nicht nur zu beobachten, sondern öfter sogar aktiv voranzutreiben, wird hoffentlich der Prozess klären. Auffällig ist jedenfalls, dass die Realisierbarkeit der Vorhaben und die Frage, ob sie in Ermangelung derselben tatsächlich eine "Staatsgefährdung" hätten auslösen können, für die Generalbundesanwaltschaft für die Anklageerhebung keinerlei Rolle spielen.

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