Deutschland

Migration und Einbürgerung: Innenministerin Faeser will Voraussetzungen deutlich erleichtern

Laut Medieninformationen arbeiten zuständige Behörden an weitreichenden Änderungen geltender Regeln für die Einbürgerung von Migranten in Deutschland. So könnten Fristen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft verkürzt werden. Auch Kinder von Migranten sollen von den Neuerungen profitieren.
Migration und Einbürgerung: Innenministerin Faeser will Voraussetzungen deutlich erleichtern© IMAGO/Moritz Kegler

Ein der Bild-Zeitung vorliegendes Telefon-Protokoll soll belegen, dass die Bundespolitik aktuell an weitreichenden Neuerungen im Bereich der Einbürgerung von Migranten arbeitet. Der Artikel fasst dabei zusammen, welche Änderungen das verantwortliche Innenministerium plane:

  • Kinder von Migranten, die hier geboren wurden, erhalten die Chance auf einen deutschen Pass, sofern die Mutter und/oder der Vater seit fünf Jahren einen 'rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt' vorweisen können. Bislang waren acht Jahre notwendig.
  • Ausländer müssen demnach nicht mehr acht Jahre in Deutschland gelebt haben, bis sie eingebürgert werden können. Künftig sollen dafür fünf Jahre ausreichen, in "Ausnahmefällen" sogar drei Jahre.
  • Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit werde voraussichtlich gestrichen.
  • Ab dem 67. Lebensjahr entfalle die Bedingung eines "schriftlichen Sprach-Tests". Die "Fähigkeit zur mündlichen Verständigung" sei dann ausreichend. Zudem entfalle in dieser Gruppe zukünftig der zuvor eingeforderte "Wissens-Tests über Deutschland".
  • Laut Bild-Angaben werde "für Analphabeten aller Altersgruppen eine "Härtefallregelung" (ebenfalls keinerlei Tests) vorgesehen.
  • Eine "Einordnung" beantragender Migranten "in die deutschen Lebensverhältnisse", nach § 9 StAG, werde laut dem Bild-Artikel nicht mehr verlangt.

Hierbei überprüften die Behörden bislang, ob "die Antragsteller für den deutschen Pass womöglich mit mehreren Ehefrauen gleichzeitig verheiratet sind". Ein "vorliegendes Papier" der SPD-Fraktion ("Nur zur internen Verwendung") sehe demnach vor, dass "das neue Gesetz noch bis Weihnachten ins Kabinett kommt", so die Formulierung im Bild-Artikel. Aus dem Innenministerium hieß es auf Bild-Anfrage, "das Gesetz sei noch nicht in der Ressort-Abstimmung".

In der Bundestagssitzung am Donnerstag dieser Woche erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): "Wir haben keine große Migrationskrise". Etwa jeder achte in Deutschland lebende Einwohner besitzt laut dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) keine deutsche Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2021 lebten in Deutschland mehr als 22 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Etwa die Hälfte davon besitzt laut Statistik die deutsche Staatsangehörigkeit.

Laut "Ausländerzentralregister" (AZR) lebten Ende 2021 rund 11,8 Millionen "Ausländer und Ausländerinnen in Deutschland". Damit stieg die Zahl im Jahres­verlauf 2021 "um 3,4 Prozent (rund 386.000 Personen). Die größten Zuwächse verzeichnete das AZR im Jahr 2021 "aus Syrien und Bulgarien". 

Eine EU-Staatsbürgerschaft besaßen 42,8 Prozent oder auch 4,9 Millionen Personen (Stand 2020). Dabei waren die polnische (867.000), die rumänische (799.000) und die italienische Staatsbürgerschaft (648.000) am häufigsten vertreten. Die nach Staatsangehörigkeit größte ausländische Gruppe sind die knapp 1,5 Millionen Türken. 

Im Jahr 2022 sind bis dato 181.612 Asylanträge in Deutschland (Anzahl der Asylanträge) gestellt worden. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 25. November dazu folgende Daten. Die Zahl der gestellten Asylanträge in der EU ist demnach im August "im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 54 Prozent gestiegen." So hätten insgesamt rund 77.500 Migranten einen entsprechenden Antrag gestellt. Dabei wurden mit 17.000 Erstanträgen die meisten in Deutschland gestellt, gefolgt von Österreich (14.000) und Frankreich (12.000). Syrer waren den Angaben zufolge im August in Deutschland mit rund 12.000 Menschen die größte Gruppe von Asylsuchenden. An zweiter Stelle standen Menschen aus Afghanistan (10.675) und mit deutlichem Abstand auf dem dritten Platz Inder (4170). 

Zwischen Ende Februar und dem 8. November 2022 wurden dem Bundesinnenministerium zufolge "1.024.841 Geflüchtete aus der Ukraine" im Ausländerzentralregister (AZR) dokumentiert. In Deutschland benötigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine jedoch aktuell keinen Aufenthaltstitel mehr.

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