Deutschland

Bundesregierung gibt jährliche CO₂-Grenzwerte auf

Die Bundesregierung plant noch vor der Weltklimakonferenz am Sonntag eine Reform des deutschen Klimaschutzgesetzes. Künftig soll es keine Vorgaben jährlicher CO₂-Grenzwerte für einzelne Wirtschaftsbereiche mehr geben. Der Expertenrat für Klimafragen stellte ein Scheitern bei bisherigen Regelungen fest.
Bundesregierung gibt jährliche CO₂-Grenzwerte aufQuelle: www.globallookpress.com © Marius Schwarz / www.imago-images.de

Am kommenden Sonntag beginnt die Weltklimakonferenz in Scharm El-Scheich in Ägypten. Wenige Tage vorher, legt die Bundesregierung Vorschläge zur Reformierung des bundesdeutschen Klimaschutzgesetzes (KSG) vor, die die bisherigen Regeln aufweichen würden. Darüber berichtete heute Die Welt. Am heutigen Mittwoch sollen die Reformvorschläge im Rahmen des Programms "Eckpunkte für ein Klimaschutz-Sofortprogramm" vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Der Reformvorschlag sieht vor, dass die pro Jahr festgelegten CO₂-Höchstgrenzen wegfallen werden. Bislang gehörten die präzisen Grenzwerte zum Wesenskern des Klimaschutzgesetzes. Nach den neuen Vorschlägen bräuchten Unternehmen im Bereich Landwirtschaft, Industrie und Verkehr, die die Jahresvorgaben nicht geschafft hätten, nun keine kurzfristigen Markteingriffe seitens der Regierung mehr zu befürchten. Weiterhin gilt aktuell nur noch die pauschale Einsparungsvorgabe von 65 Prozent bis zum Jahr 2030.

Konkret heißt das, dass zum Beispiel die Industrie im kommenden Jahr ihren CO₂-Ausstoß nicht mehr von 177 Millionen Tonnen (Vorgabe 2022) auf 172 Millionen Tonnen senken muss. Bislang galt, dass ein Sektor, der erlaubte Grenzwerte überschritten hat, durch schnell wirkende "Sofortprogramme" vom zuständigen Ministerium auf Kurs gebracht werden sollte. 

Zukünftig soll statt einer vorgeschriebenen CO₂-Jahreshöchstmenge ein mehrjähriges CO₂-Budget vorgegeben werden. Dementsprechend heißt es im Eckpunkteprogramm:

"Beginnend ab 2022 werden künftig alle vier Jahre – jeweils im ersten Jahr einer Legislaturperiode – Klimaschutzprogramme erstellt, in der die geplanten Maßnahmen in den jeweiligen Sektoren für die jeweilige Legislaturperiode dargestellt werden."

Schließlich ist auch eine "sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung" vorgesehen. Einzelne Sektoren werden für die Überschreitung von CO₂-Mengen nicht mehr sofort sanktioniert, wenn die Reduzierung bis zum Jahr 2030 absehbar erreichbar scheint.

Die Reformvorschläge resultierten aus einer Evaluierung der bisherigen Grenzwert-Regelung durch den deutschen Expertenrat für Klimafragen. Dieser stellte im August fest, dass "ein steigendes Risiko der Zielverfehlung" bestehe. So würde etwa das Sofortprogramm für den Gebäudesektor die Zielvorgaben nicht sicherstellen und im Bereich Verkehr drohe sogar eine deutliche Verfehlung der Sektorziele für das Jahr 2030.  

Laut Eckpunkte-Reformprogramm soll die Regierung deshalb für den Bereich Verkehr bereits im kommenden Frühjahr neue Maßnahmen beschließen.

Laut Welt gibt die Bundesregierung mit dem Aufgeben der CO₂-Jahreshöchstgrenzen den Misserfolg ihrer Klimapolitik zu. Nach Bewertung der Zeitung ist insgesamt unklar, warum die Bundesregierung kurz vor Jahresende anstatt des angekündigten Sofortprogramms überhaupt noch ein "Eckpunkte-Papier" als reine Absichtserklärung veröffentlicht.

Mehr zum ThemaLuisa Neubauer: Klima-Hysterie und Doppelmoral

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.