Deutschland

Parlament außen vor – Pipeline-Anschlag als Geheimnis verbündeter Nachrichtendienste

Auch die Bundesregierung gehe von einer "gezielten Sabotage" der Pipelines Nord Stream 1 und 2 aus, "wahrscheinlich durch staatliche Akteure", zitiert die Linken-Abgeordnete Żaklin Nastić aus einer Antwort auf eine Anfrage. Nun müsse die Information ins Parlament, fordert sie.
Parlament außen vor – Pipeline-Anschlag als Geheimnis verbündeter NachrichtendiensteQuelle: www.globallookpress.com © Schwedische Küstenwache /XinHua / Global Look Press

Dass es eine Art technische Störung gewesen sein könnte, durch die gleich zwei Unterwasser-Pipelines zwischen Russland und Deutschland am 26. September 2022 beschädigt wurden, wird vielerseits ausgeschlossen.

So ist auch die NATO überzeugt, dass die Beschädigungen an gleich zwei deutsch-russischen Ostsee-Gaspipelines wohl auf Sabotage zurückzuführen sind. "Alle derzeit verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass dies das Ergebnis vorsätzlicher, rücksichtsloser und unverantwortlicher Sabotageakte ist", hieß es in einem Statement des Nordatlantikrats der 30 Mitgliedsstaaten Ende September.

Und auch die Bundesregierung ist davon überzeugt, wie die Antwort auf eine Anfrage zeigt, aus der Żaklin Nastić, Obfrau der Linken im Verteidigungsausschuss, zitiert.

Anhand des zeitlichen Abstands von exakt 17 Stunden zwischen den Explosionen an gleich zwei Pipelines schließe das Militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr eine zeitgleiche technische Fehlfunktion nahezu aus. Die Bundesregierung gehe daher von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord Stream 1 und 2 aus, wahrscheinlich durch staatliche Akteure.

Berlin dürfte, als eines der Hauptgeschädigten, ein hohes Interesse an der Aufklärung und Ahndung der Tat haben. Doch die Linken-Abgeordnete vermisst Transparenz seitens der Bundesregierung und fordert eine Freigabe der Geheimdienstinformationen.

Diese werde dem Bundestag vorenthalten, und zwar mit Verweis auf die sogenannte Third-Party-Rule, wonach die Weitergabe nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, die ein Geheimdienst von einem Partner erhält, untersagt ist, außer dieser erlaubt es. Diese Regel wird offiziell auch als "Geschäftsgrundlage vertraulicher Zusammenarbeit der Nachrichtendienste" bezeichnet und schließt die Weitergabe an andere Staaten ebenso aus wie an Behörden oder Institutionen des kooperierenden Staates, der die Infos erhalten hat.

Dies ist die Voraussetzung für einen Austausch zwischen den Diensten, steht aber als Praxis in der Kritik, weil es für eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste hinderlich ist.

Dahingehend kritisiert die gebürtige Polin: "Unter Verweis auf mögliche Konflikte mit den Interessen verbündeter Staaten beziehungsweise deren Geheimdiensten, die sogenannte Third-Party-Rule, verweigert die Bundesregierung alle weiteren Informationen. Sie verweigert selbst die sonst übliche Information unter Verfassungschutz-Einstufung oder eine Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages."

Doch nach Ansicht der Politikerin müsse das Parlament umso dringender einbezogen werden, wenn die Regierung davon ausgeht, dass ein Bekanntwerden ihrer Informationen zu einer Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage mit Alliierten führen oder den Schutz deutscher Interessen im Ausland beeinträchtigen könnte.

"Es handelt sich um einen schweren Angriff auf die Souveränität der Bundesrepublik. Zudem wurde durch den Anschlag eine für die Energieunabhängigkeit des Landes strategisch wichtige Infrastruktur zerstört. In dieser ernsten Lage müssen die Abgeordneten einbezogen werden."

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