Möglicherweise fällt die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zu potenziellen Neuwahlen erst später als erwartet. Wie eine Sprecherin dem rbb am Donnerstag bestätigte, könnte der Verfassungsgerichtshof nach der mündlichen Verhandlung über die Berliner Wahlen am 26. September 2021 die Entscheidungsfrist von maximal drei Monaten nutzen. Bis zuletzt galt eine frühere Entscheidung als wahrscheinlich, doch nun deutet alles auf eine Entscheidung im Dezember hin.
In den Verhandlungen waren zunächst vier der insgesamt 35 eingelegten Einsprüche besprochen worden. Außerdem muss ein Vortrag durch die Anwälte der Innenverwaltung rechtlich geprüft werden. Ein weiterer Grund für die Verzögerung dürfte auch eine neue Tabelle mit den bisher ermittelten Wahlfehlern in allen Wahllokalen sein, die von der stellvertretenden Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann dem Gericht überreicht wurde. In der Tabelle werden insgesamt 455 problematische Vorkommnisse aufgelistet.
Wie die Sprecherin ankündigte, wolle das Gericht die Liste zunächst selbst prüfen. Auch die verantwortlichen Beteiligten müssen die Tabelle erhalten und Gelegenheit bekommen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ein weiterer Faktor ist ein Antrag der Innenverwaltung, in dem beantragt wurde, die Frist für Schriftsätze auf drei Wochen zu verlängern. Das Gericht habe aber noch nicht darüber entschieden, so die Sprecherin.
Der Verfassungsgerichtshof sieht jedoch, anders als die Innenverwaltung, keinen Grund, vor der Entscheidung eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Bei der Wahlprüfung gehe es nicht um eine Auslegung des Grundgesetzes, sondern um die Berliner Landesgesetze zu den Wahlen. Eine Stellungnahme aus Karlsruhe sei nur dann notwendig, wenn Gerichte das Grundgesetz anders auslegen wollen als das Bundesverfassungsgericht. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass es nach der Entscheidung zu Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe kommt. Über deren Annahme entscheide das Bundesverfassungsgericht.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie der Bezirksverordnetenversammlungen für erforderlich. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting sagte am Mittwoch, dass eine "vollständige Ungültigkeit" der Wahl in Betracht gezogen werde.
Die Oppositionsparteien bringen sich bereits in Stellung: CDU-Generalsekretär Stefan Evers meint, dass sich Berlin nun komplett auf Neuwahlen einstellen müsse:
"Franziska Giffey ist mit dem heutigen Tag eine Regierende Bürgermeisterin auf Abruf."
Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker geht davon aus, dass die Wahl des Abgeordnetenhauses spätestens im Frühjahr wiederholt wird:
"Ich würde mich wundern, wenn das Gericht da noch einen anderen Ausweg finden würde."
In letzter Zeit wurden auch Forderungen nach einem Rücktritt des Berliner SPD-Politikers Andreas Geisel laut, der zum Zeitpunkt der Wahl Innensenator war und mittlerweile in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen zuständig ist. Der Berliner FDP-Landeschef Christoph Meyer sagte:
"Er sollte weiteren Schaden vom Ansehen des Senats durch seinen sofortigen Rücktritt abwenden."
Auch CDU-Generalsekretär Evers forderte Geisels Rücktritt:
"Wer das Vertrauen in Wahlen erschüttert, gefährdet unsere Demokratie. Ich finde es schlimm, dass bis heute weder die SPD, noch der für das Wahlchaos verantwortliche Senator Geisel Konsequenzen gezogen haben."
Geisel sieht dies jedoch anders und lehnt einen Rücktritt ab, wie er am Mittwoch bei einem Leserforum der Berliner Morgenpost erklärte:
"Es ist nicht so, dass ich nicht Verantwortung spüre. Aber die Frage ist, welche Entscheidung trifft man, um die Sache besser zu machen, und ich habe mich entschlossen zu arbeiten."
Geisel behauptete, er sei selbst Kandidat gewesen und habe demzufolge nicht eingreifen dürfen.
"Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?",
fragte Geisel. Er betonte weiter, dass er die Wahl nicht organisiert habe. Man habe jedoch dafür zu sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht noch einmal passiere.
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