Pannenwahl Berlin: Minderjährige und EU-Ausländer konnten offenbar für den Bundestag abstimmen

Einem Bericht des "RBB" zufolge konnten bei den Wahlen vom 26. September Minderjährige und EU-Ausländer unberechtigterweise über Bundestag und Abgeordnetenhaus abstimmen. Offenbar gab es im Zusammenhang mit den Umschlägen für die Briefwahl Manipulationsmöglichkeiten.

Laut Berichten von Welt und Tagesspiegel haben Jugendliche in Berlin offenbar ihre Stimme auch für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl beziehungsweise den Volksentscheid abgegeben. Dabei liegt das allgemeine Wahlalter bei 18 Jahren, nur bei der Bezirksverordnetenversammlung durften auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen.

Die beiden Zeitungen nennen drei konkrete Fälle in den Bezirken Neukölln und Pankow. Demnach soll eine Schülerin die fälschlicherweise erhaltenen Stimmzettel wieder zurückgegeben haben. Der Leiter des Bezirkswahlamtes Pankow, Mark Albrecht, sagte gegenüber der Welt, dass es sich um "bedauerliche Einzelfälle" handele. Er verwies zugleich auf die "Eigenverantwortung der Jugendlichen", nicht zu wählen, falls ihnen die Stimmzettel ausgehändigt worden seien.

Schon am vergangenen Wochenende hatte das Portal wahlrecht.de auf Twitter publik gemacht, dass die Berliner Landeswahlleitung mehr als eine Woche vor der Wahl auf eine "gravierende Manipulationsmöglichkeit" hingewiesen haben soll. Dem Hinweis zufolge konnten Personen im Alter von 16 und 17 Jahren sowie EU-Ausländer mit einer Manipulation bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus abstimmen, obwohl sie nur zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung berechtigt waren.

An Umschlägen gespart?

Einem Bericht des RBB zufolge konnten Menschen, die zu allen Wahlen berechtigt waren, Briefwahlunterlagen anfordern, die Stimmzettel für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl dann aber an Unberechtigte weitergeben. Anschließend am Wahltag konnten sie im Wahllokal neue Stimmzettel erhalten. Ein EU-Bürger oder Minderjähriger, der eigentlich nur für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung berechtigt war, konnte die zusätzlichen Stimmzettel anonymisiert mit seinen Briefwahlunterlagen einreichen, so der Bericht weiter.

Schlimmer noch: Die Manipulation konnte nicht nachgewiesen werden, weil die Briefwahlunterlagen in Berlin nur einen Umschlag für alle Stimmzettel enthielten, so der RBB weiter. Dieses Vorgehen weiche von der Praxis in anderen Bundesländern ab. Laut wahlrecht.de hat die mittlerweile zurückgetretene Landeswahlleiterin Petra Michaelis kurz vor den Abstimmungen die Regeln für die Auszählungen geändert, um die beschriebene Manipulationsmöglichkeit auszuschließen. Ob das gelungen sei, bleibe unklar. Zudem sei Berlin laut wahlrecht.de beim Umgang mit leeren Stimmzettelumschlägen von der Bundeswahlordnung abgewichen. Entgegen den Vorgaben sollten diese nicht als ungültige Stimmen gewertet werden.

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