2.100 Einsprüche – In mehreren Wahlbezirken droht Wiederholung der Bundestagswahl

Dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages liegen 2.100 Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2021 vor. Die hohe Anzahl an Klagen könnte in einigen Wahlbezirken zu Wahlwiederholungen führen. Die meisten Einsprüche kommen aus Berlin.

Vier Monate nach der teils chaotischen Bundestagswahl sammeln sich beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags 2.100 Einsprüche gegen die Wahl. Dies berichtet das Magazin Business Insider unter Berufung auf "Ausschusskreise".

Laut den "Ausschusskreisen" ist die Anzahl der Klagen ein historischer Rekord. Die übliche Zahl von Einsprüchen hätte in der Vergangenheit im Durchschnitt bei 80 bis 300 gelegen. Nur 1994 sei es zu einem einmaligen Ausreißer in Höhe von insgesamt 1.450 Klagen gekommen.

Viele kaum verständliche Probleme hatten bei der letzten Bundestagswahl bundesweit für Kritik gesorgt. In zahlreichen Wahllokalen sahen sich die Wahlberechtigten mit unzumutbaren Warteschlangen, kurzfristigen Verlegungen der Wahllokale und fehlenden Stimmzetteln konfrontiert. Die meisten Vorfälle gab es in Berlin. 

Mancherorts ist die Stimmabgabe sogar noch während der ersten Ausstrahlung der Wahlprognosen nach 18 Uhr möglich gewesen, obwohl die Wahllokale deutschlandweit traditionell um 18 Uhr schließen. Aufgrund der erheblichen Mängel legte Bundeswahlleiter Georg Thiel sofort nach Bekanntwerden der Unstimmigkeiten, Einspruch gegen den Wahlausgang in etlichen Wahlbezirken beim Bundestag ein. Berlins Landes-Wahlleiterin Petra Michaelis musste sogar zurücktreten. 

Nun muss von den neun Wahlausschuss-Mitgliedern geprüft werden, ob die vorliegenden Wahlfehler die Verfassung, das Bundeswahlgesetz oder die Bundeswahlordnung empfindlich verletzt haben und dies gar Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hat. Hierfür müsste ein mandatsrelevanter Fehler vorliegen.

Die ehemalige Berliner Landeswahlleiterin Michaelis hatte das Vorliegen von relevanten Wahlfehlern in einem geheimen Bericht an Bundeswahlleiter Thiel damals verneint. Thiel hält diese jedoch in mehreren Berliner Wahlbezirken für gegeben. Ein Umstand, der Einfluss auf etwa 10.000 wahlberechtigte Berliner haben könnte.  Sollte der Wahlprüfungsausschuss den vielen Klagen stattgeben, wären sie bei Neuwahlen erneut zur Stimmabgabe aufgerufen. 

Nach Stattgabe durch den Wahlausschuss müsste die Wahlwiederholung jedoch zunächst vom gesamten Bundestag in einfacher Mehrheit beschlossen werden. 

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