Deutschland

Springer-Chef Döpfner wollte Mitarbeiter zum "Beten" für Trump-Wahlsieg animieren

Axel Springer unter Druck: Am Dienstag wurde bekannt, dass eine ehemalige Angestellte den Verlag unter anderem wegen "sexueller Belästigung" in den USA verklagen will – nun macht auch eine überraschende Mail des Vorstandsvorsitzenden Döpfner die Runde.
Springer-Chef Döpfner wollte Mitarbeiter zum "Beten" für Trump-Wahlsieg animierenQuelle: Legion-media.ru

Laut einem Bericht der Washington Post hat der Vorstandsvorsitzende der Verlagsgruppe Axel Springer SE, Mathias Döpfner, in einer Mail seine Mitarbeiter dazu animieren wollen, für einen Wahlsieg von Donald Trump "in sich zu gehen und zu beten".

Die Mail soll Angang November 2020 an engste Führungskräfte verschickt worden sein. In der Mail schreibt Döpfner:

"Wollen wir alle am 3. November morgens eine Stunde in uns gehen und beten, dass Donald Trump wieder Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika wird? Die wichtigsten Themen der letzten zehn Jahre:

1. Verteidigung der Freien Demokratien gegen Diktaturen in China und Russland.
2. Die Stärkung des westlichen Bündnisses genannt NATO (unter Einhaltung der Vertragsverpflichtungen auch für Deutschland).
3. Die Stabilisierung der größten Marktwirtschaft der Welt (USA) durch Steuerreformen.
4. Stabilität und Sicherheit im Mittleren Osten.
5. Verteidigung von Wettbewerb und Eigentum gegenüber den Plattform-Monopolen in USA und China.
6. Stabilisierung des Klimas.

Von sechs Möglichkeiten fünf Richtige. Mehr hat keine amerikanische Regierung der letzten 50 Jahre geschafft."

Die Mail überrascht, da Döpfner in der Öffentlichkeit immer wieder als Trump-Gegner aufgetreten war. Auf Nachfrage der Washington Post habe Döpfner zunächst erklärt, dass er nie eine solche Mail verschickt habe. Erst als ihn die US-Zeitung mit einem Ausdruck des Textes konfrontiert habe, habe Döpfner die Mail als "ironische, provokative Äußerung im Kreis der Leute, die Donald Trump hassen" bezeichnet.

Schon am Dienstag geriet die Verlagsgruppe Axel Springer SE in die Schlagzeilen, nachdem bekannt wurde, dass sich der Medienkonzern in den USA im Nachgang der Affäre um Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt mit einem juristischen Nachspiel konfrontiert sieht.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Bild reichte im August vor einem Gericht in Los Angeles eine Zivilklage gegen die Axel Springer Services, Delaware und gegen die BILD GmbH ein, wie aus der Gerichtswebsite hervorgeht. Dort ist auch ein Anhörungstermin im Dezember genannt. Zuerst hatten das Medienmagazin Medieninsider und danach die Zeit darüber berichtet.

In der Klage gegen Axel Springer Services und BILD GmbH werden insgesamt elf Vorwürfe aufgeführt, darunter sexuelle Belästigung im Sinne des California Fair Employment and Housing Act, Diskriminierung, Beihilfe zur Belästigung und arbeitsrechtliche Ansprüche. Ein Sprecher von Axel Springer teilte am Dienstag auf Anfrage mit: "Wir prüfen die Klage und werden zu gegebenem Zeitpunkt dazu Stellung nehmen."

Der Bild-Chefredakteur musste im Oktober 2021 gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Springer hatte im Frühjahr 2021 ein internes Verfahren gegen Reichelt zur Überprüfung der Vorwürfe angestoßen und war dabei zum Schluss gekommen, ihm eine zweite Chance zu geben.

Ein Medienbericht der New York Times griff den Fall im Oktober 2021 erneut auf, parallel dazu hatte es Presserecherchen eines Investigativ-Teams der Mediengruppe Ippen gegeben. Springer zog dann einen Schlussstrich und entband Reichelt von seinen Aufgaben. Der Journalist selbst sprach später von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn.

Mehr zum Thema"Sex auf Verlangen" – Ex-Mitarbeiterin verklagt Axel-Springer-Verlag in den USA

(rt de/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.