Trotz Sommerhitze: Berlin verlängert Maskenpflicht in Bus und Bahn bis Ende Juli
In seiner Sitzung des Berliner Senats am 21. Juni wurde beschlossen, dass die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung von Berlin um einen weiteren Monat verlängert und dadurch bis zum 27. Juli weiter gelten wird. Neben der FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gelten dadurch weiterhin die Vorgaben einer Tragepflicht in Arztpraxen, für Personal und Besucher von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Tageskliniken sowie Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften. So heißt es in der offiziellen Pressemitteilung ausgehend von der "Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote" kurz und knapp:
"Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 27. Juli 2022 verlängert."
Die Berliner Lokalzeitung aus dem Springer-Verlag B.Z. reagierte kritisch auf die Senatsentscheidung. Sie titelte in einem kommentierenden Artikel mit der Feststellung:
"Die Maskenpflicht wird wieder verlängert, wieder ohne Begründung."
Autor Gunnar Schupelius formuliert zu Beginn des B.Z.-Artikels seine Kritik an der Vorgabe:
"Eine Begründung dafür wurde nicht geliefert. Das ist erstaunlich, denn bei 34 Grad im Schatten ist die Maske kein Vergnügen und es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Fasern aus dem Material in die Lunge gelangen."
Er stellt zudem seine Sicht der Sachlage dar: Jeder, der "sich selbst schützen will, kann das tun, aber warum werden alle dazu gezwungen? Haben wir eine akute Infektionslage? Nein, die haben wir nicht. Steht eine gefährliche Mutante vor der Tür? Sind die Krankenhäuser überlastet? Nein, auch nicht." Als Autor habe er zehn Fragen an die verantwortliche Gesundheitssenatorin Gote (Grüne) geschickt, wovon nicht eine beantwortet wurde. Es erfolgte demnach lediglich der Hinweis auf die Empfehlung des in Berlin ansässigen Robert Koch-Instituts, das "weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen in der Öffentlichkeit empfiehlt". Eine zitierte Senatsanfrage habe gelautet:
"Wir wollten wissen, wie lange man eine FFP2-Maske ohne Pause tragen darf und welche Gesundheitsschäden beim Tragen auftreten können? Keine Antwort!"
Eine weitere unbeantwortete Anfrage habe gelautet, ob "Erkenntnisse darüber vorliegen, in welcher Größenordnung die FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beiträgt". Autor Schupelius weist in dem B.Z. -Artikel auf den existierenden Widerspruch hin, "da dieser Zwang im öffentlichen Raum ja sonst nicht mehr gilt, zum Beispiel beim Einkauf oder im Konzert". Er schließt den Artikel mit der kritischen Kommentierung:
"In weiten Teilen der Politik scheint aber das Bewusstsein dafür verloren zu gehen, dass es einer Rechtfertigung bedarf. Die Maskenpflicht, die ohne Begründung immer wieder verlängert wird, verkörpert den mangelnden Respekt der Regierung vor dem einzelnen Menschen."
Des Weiteren bleibt durch den jüngsten Senatsbeschluss auch die "Testpflicht vor dem Besuch von Krankenhäusern, Gefängnissen, Abschiebeeinrichtungen, Heimen der Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen" erhalten. Sie gilt gleichermaßen für Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene.
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