Die Linke enthält sich: Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehr-Aufrüstung
Das 100-Milliarden-Programm zur Aufrüstung der Bundeswehr kann anlaufen. Nach dem Deutschen Bundestag hat nun am Freitag auch der Bundesrat die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Damit dürfen unter Umgehung der Schuldenbremse Kredite von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden, um die Streitkräfte besser auszurüsten.
Für die Verfassungsänderung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die überwiegende Mehrzahl der Bundesländer stimmte dieser Änderung des Grundgesetzes zu. Der Bundesrat ließ anschließend auch das Gesetz für die Einrichtung des Sondervermögens passieren, aus dem die Finanzierung erfolgen soll. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Partei Die Linke – also Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen – enthielten sich im Bundesrat der Zustimmung. Wenn in einer Landesregierung die Koalitionspartner divergierendes Abstimmungsverhalten präferieren, was bei allen vier Landesregierungen mit Beteiligung Der Linken der Fall sein dürfte, dann wird im Bundesrat bei der "Abfrage nach Zustimmung" nicht zugestimmt. Dieses Verhalten wird gemeinhin "Enthaltung" genannt, obgleich der Bundesrat nur die Zustimmung, aber weder Enthaltung noch Ablehnung abfragt. Eine Enthaltung zählt somit als Nicht-Zustimmung.
Bei der Abstimmung zum Aufrüstungspaket im Bundestag am 3. Juni hatten alle abstimmenden Abgeordneten der Linken sowie die Hälfte der AfD-Abgeordneten mit "Nein" gestimmt. Aus anderen Bundestagsfraktionen gab es nur vereinzelte Gegenstimmen, nur die FDP votierte sogar geschlossen für die 100 Milliarden Ausgaben und die damit verbundene Schuldenaufnahme zulasten der Steuerzahler.
Die Vorsitzenden der Landesverbände der Partei Die Linke begründeten die Enthaltungen in einer gemeinsamen Erklärung am Freitag so:
"Die nunmehr beschlossenen zusätzlichen Ausgaben zur Aufrüstung der Bundeswehr werden weder das Sterben in der Ukraine beenden noch künftig für eine friedlichere und sichere Welt sorgen".
In das Grundgesetz wird damit ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt die Kreditaufnahme für das Sondervermögen an der sogenannten Schuldenbremse vorbei. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um personelle Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.
Einige Rüstungsprojekte sind schon angeschoben worden. Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen aus den USA sowie die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Lufttransport von Soldaten und Material.
Die Bundeswehr erhalte nun "endlich die Ausrüstung, die sie verdiene", lobte Bayerns Bundes- und Europaminister Florian Herrmann (CSU) als einziger Redner in der Bundesratssitzung die Entscheidung:
"Heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr und die Sicherheit unseres Landes. Wir machen einen großen Schritt hin zu einer schlagkräftigen Bundeswehr, auf die wir uns auch angesichts der veränderten Bedrohungslage verlassen können."
Die Bundeswehr soll jetzt eine "vollständig einsatzfähige Armee" werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die massive Aufrüstung bereits drei Tage nach dem Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine angekündigt. Die zusätzlichen Investitionen sollen auch dafür sorgen, dass Deutschland zumindest im Durchschnitt mehrerer Jahre das Zwei-Prozent-Ziel der NATO deutlich übererfüllt, also mindestens zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung in die eigene militärische Kampfkraft im NATO-Verbund investiert.
Mehr zum Thema - FDP-Politikerin Strack-Zimmermann: "Wir brauchen ein Feindbild" – zum Beispiel Russland
(rt de/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.