Nach Bahnunglück in Bayern: Ermittlungen gegen drei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung
Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter der Deutschen Bahn, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am Freitagmittag kurz nach der Abfahrt entgleist.
Vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region starben, rund 40 Menschen wurden verletzt. Eine Frau ist weiter in einem kritischen Zustand. Unter den getöteten Frauen sind auch zwei Mütter aus der Ukraine, die mit ihren Kindern nach Bayern geflüchtet waren.
Die Ermittlungen zur Unfallursache führt eine Sonderkommission "Zug". Auch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung ist beteiligt.
Die Deutsche Bahn teilte mit, sich wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht äußern zu können. "Selbstverständlich setzen wir alles daran, die ermittelnden Behörden bei der Aufklärung der Unfallursache zu unterstützen", sagte ein Bahnsprecher am Dienstag.
Mehr zum Thema – Menschen nach Zugunglück weiter vermisst – Bergung schwierig
(dpa/rt)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.