Medienanstalt verweigert Freigabe von Akten zum Verbot von RT TV-Sender wegen "Staatswohlgefährdung"

RT DE wollte auf der Bundespressekonferenz vom Auswärtigen Amt die Gründe dafür erfahren, weshalb die Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Freigabe von Akten zum Verbot von RT TV verwehren kann und diese nicht öffentlich macht. Pressesprecher Christopher Burger gab sich dazu wenig auskunftsfreudig.

Nachdem die "Medienanstalt Berlin-Brandenburg" (MABB; die eigene Schreibweise der Anstalt lautet "mabb") am 17. Dezember 2021 ein "förmliches Verfahren" gegen RT DE Productions eingeleitet hatte, teilte sie RT DE am 2. Februar 2022 schließlich ihre Entscheidung mit. Dabei wurde die unverzügliche Bitte um Akteneinsicht zu dem Verfahren jedoch abgelehnt:

"Danach darf die Akteneinsicht versagt werden, wenn das Bekanntwerden des Akteninhalts dem Wohle des Bundes schwerwiegende Nachteile bereiten würde."

Am Montag wollte der RT-DE-Redakteur Florian Warweg daher vom Auswärtigen Amt erfahren, was es mit der verweigerten Freigabe dieser Akten auf sich hat und ob es also nicht doch eine Absprache zwischen der Bundesregierung und der betreffenden Medienanstalt gegeben habe – was zuvor Burgers Kollegin Andrea Sasse noch verneint hatte. Die Antwort des Sprechers Christopher Burger ließ jedoch keinen Zweifel daran aufkommen, dass man die ganze Angelegenheit auch weiterhin gern als geheime Verschlusssache behandeln will. Er sagte:

"Das, was Frau Sasse bereits gesagt hat, hat voll und ganz Bestand."

Auf die Nachfrage, ob denn eine regionale Medienanstalt über derartige Zustände ohne Absprache mit der Bundesregierung verfügen könne, antworte Pressesprecher Burger, damit müsse sich der Fragesteller schon selbst an die Medienanstalt wenden.

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