Bundestags-Pläne: Geimpfte ohne Booster sollen im Quarantänefall keinen Lohn mehr bekommen
Laut Angaben der Bild-Zeitung arbeiten Bundestags-Juristen an einem Papier, aus dem hervorgeht, dass Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind und in Quarantäne müssen, zukünftig keinen Anspruch auf Lohnzahlung mehr haben. Das der Zeitung zugespielte Dokument sei ein Kurz-Gutachten, so die Angaben der Bild. Das Springer-Blatt zitiert aus dem Gutachten:
"Das Fehlen der COVID-19-Auffrischungsimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs (...) führen."
Laut dem Schreiben könnte jeder Bürger nach Einschätzung der Bundestags-Juristen dieser Situation zuvorkommen, da die "öffentlich empfohlene dritte Impfung" dies verhindern könnte. Dermaßen rigorose Einschnitte haben bisher nur ungeimpfte Menschen in Deutschland zu befürchten: "Beschäftigte, die eine Quarantäne durch eine Impfung vermeiden könnten und dies nicht nutzen, haben seit November 2021 keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz", so die Definition der Techniker Krankenkasse für die aktuelle Situation bei den Ungeimpften.
"Wer sich nicht boostern lässt, riskiert für den Quarantäne-Fall, dass er keinen Lohn bekommt. Ein weiterer Schritt Richtung Impfpflicht durch die Hintertür", so ein Zitat des Anwalts für Arbeitsrecht Arnim Buck im Bild-Artikel. Es gäbe seitens der Bundesregierung noch keine Reaktion bzw. Bestätigung der Empfehlungen, jedoch "ein künftiger Stopp der Lohnfortzahlung für nur ein- und zweimal Geimpfte wird als möglich erachtet", so die Aussage der Bild. Eine erste Reaktion des Vize-Chefs der CDU-Arbeitnehmer, Dennis Radtke, lautet:
"Wer so etwas machen will, muss sicherstellen, dass sich jeder schnell boostern lassen kann. Es darf nicht sein, dass die Arbeitnehmer am Ende für das schlechte Corona-Management der Bundesregierung bezahlen."
Auch der erste Parlamentarische Geschäftsführer von CDU/CSU, Thorsten Frei, sieht die alleinige Verantwortung hinsichtlich einer drohenden Lohneinbuße für ein- und zweimal Geimpfte bei den Bürgern:
"Um die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu belasten, sollte der Arbeitnehmer einen möglichst hohen eigenen Schutz anstreben. Wer auf diesen Schutz ausdrücklich verzichtet, sollte auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen."
Zu Beginn der Pandemie konnten Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, noch eine Entschädigung von ihrem Arbeitgeber bekommen.
Dieser ging in Vorleistung, zahlte den Lohn weiter, konnte sich jedoch das Geld vom Staat zurückerstatten lassen. Mit Beginn eines Impfangebots fiel diese Regelung weg bzw. wurde modifiziert hinsichtlich der nun geltenden Vorgaben und Bestimmungen.
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