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Testpflicht in Berliner Kindergärten: Ohne Lolli-Testergebnis Zutrittsverbot ab dem 1. Lebensjahr

Die zuständige Berliner Senatsverwaltung hat alle Einrichtungen der Stadt darüber informiert, dass ab dem 24. Januar Corona-Tests für Kita-Kinder verpflichtend sind. Ungetestete Kinder dürfen die Kita gegebenenfalls nicht mehr betreten.
Testpflicht in Berliner Kindergärten: Ohne Lolli-Testergebnis Zutrittsverbot ab dem 1. LebensjahrQuelle: Gettyimages.ru © Westend61

Der Berliner Regionalsender rbb24 informierte in einer Meldung vom 17. Januar über die neuesten Maßnahmen des Berliner Senats in Bezug auf die momentan grassierende Omikron-Viruswelle in der Stadt. Demnach teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie allen Kindertagesstätten, Trägern und betroffenen Eltern der Bezirke in einem aktuellen Schreiben mit, dass eine verpflichtende Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres eingeführt wird. Diese soll voraussichtlich mit der Bereitstellung von kindgerechten Lolli-Tests ab dem 24. Januar 2022 starten. Die Regelung gibt vor:

"Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Ausnahmen gelten für Kinder, die geimpft oder genesen sind, sowie für Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden können."

Der genaue Zeitpunkt dieser verpflichtenden Verordnung ist jedoch abhängig von der ausreichenden Anlieferung von benötigten sogenannten Lolli-Tests für Kinder und Eltern. Anfang Januar berichtete der Sender darüber, dass der Senat eine erste Lieferung von fünf Millionen Lolli-Tests erwarte, so Aussagen eines Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Laut rbb24 habe der Anbieter zugesichert, bis Mitte Januar 1,3 Millionen Tests und weitere 3,7 Millionen Tests bis Ende Januar anzuliefern.

Bei den Lolli-Tests wird etwa eine halbe Minute lang an einem Tupfer gelutscht – wie an einem Lolli. Sie gelten damit als kindgerechter und weniger belastend für die Kinder. Zudem kann eine potentielle Gefährdung durch eine Probe aus der Nase damit vermieden werden. In Berlin werden fast 170.000 Kinder in rund 2.700 Kitas betreut. Die Testpflicht soll drei Tests pro Woche beinhalten. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage sollen durch die Kitas festgelegt werden können, die die benötigten Test an die Eltern auch aushändigen werden, so die Hinweise von rbb24.

Die Tests sollen laut Vorgaben des Senats grundsätzlich zu Hause durchgeführt werden. Die Kitas könnten aber auch eigenständig bestimmen, an welchen einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss. Erfolgt die Testung zu Hause, muss der Einrichtung seitens der Eltern eine schriftliche Erklärung ausgehändigt werden, dass das Ergebnis negativ ausfiel. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern ebenfalls von der Kita.

Die Regelungen zur Testung von Beschäftigten bleiben laut rbb24 bestehen. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. "Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt", so der aktuelle Stand laut dem Berliner Sender. Die Regelung in Brandenburg für eine Testpflicht für Kita-Kinder startet laut rbb24 erst nach dem Ende der Winterferien, am 7. Februar. Hier sollen nach ersten Planungen, zwei Tests pro Woche ausreichen, die die Eltern zu Hause durchführen sollen.

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