Bund-Länder-Gipfel: Neue drastische Beschränkungen – spätestens nach Weihnachten
Im Vorfeld der für heute angesetzten Beratungen von Bundeskanzler Scholz mit den Regierungschefs der Länder über neue Maßnahmen gegen die Omikron-Variante des Coronavirus ist eine Beschlussvorlage öffentlich worden. Das berichtete die Berliner Zeitung, und zitierte aus dieser.
Demnach sind spätestens nach Weihnachten, konkret ab dem 28. Dezember, neue Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene vorgesehen. Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Silvesterfeiern "mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten." Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen sollen "deutlich eingeschränkt" werden. Es ist von einer Begrenzung der Kapazität auf "30 bis 50 Prozent" die Rede.
Drastische Beschränkungen
In Bundesländern mit einem "hohen Infektionsgeschehen" müssen Veranstaltungen abgesagt und "Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt" werden.
Private Treffen von Geimpften und Genesenen sollen nur noch für maximal 10 Personen erlaubt sein, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Weiter heißt es mit Blick auf die Ungeimpften:
"Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt."
Begründungen des "Expertenrates"
Zwar stellt das Papier einleitend fest, dass sich in den letzten Tagen die Zahl der Neuinfektionen mit dem Virus verlangsamt habe, doch befinde man sich in einer "sehr kritischen Phase der Pandemie". Damit liegt es auf derselben Linie wie die erste, einstimmige Stellungnahme des neuen 19-köpfigen "Expertenrates" der Bundesregierung zu COVID, die am 19. Dezember bekannt wurde.
Unter Berufung auf dieses neue Gremium stellen der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten nun fest:
"Die 19 Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz."
Impfungen zum Schutz kritischer Infrastruktur
Das Papier der Regierungschefs empfiehlt "Auffrischungsimpfungen" mit den verfügbaren mRNA-Präparaten und geht davon aus, dass bis zum Jahresende die anvisierte Zahl von 30 Millionen Impfungen erreicht wird. Da jedoch noch eine "vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland" bestehe, sei "mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen."
Besonders hebt die Vorlage auf die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Systeme ab, für die in nächster Zeit mit dramatischen Folgen durch die Pandemie zu rechnen sei:
"Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise eingeschränkt wird."
Als "vordringlich" für die Beherrschbarkeit der befürchteten kritischen Lage betrachtet das Regierungspapier, "dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen." Die "Impfkampagne" müsse "erheblich intensiviert" werden. An erster Stelle der zu vereinbarenden Maßnahmen stehe daher die Auffrischungsimpfung, die nicht hinausgezögert werden sollte.
Maßnahmen für die Feiertage
Auch über die Feiertage soll die Kampagne weiterlaufen:
"Die Impfkampagne soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Praxen und Impfzentren sollten geöffnet bleiben."
Die nun auch für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassene Impfung soll schnell angenommen werden.
Von den "Bürgerinnen und Bürgern" erwarten die Bundes- und Landesregierungschefs, die "Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen". Kontakte sollten "eigenverantwortlich begrenzt" und die "Regeln zum Abstandhalten eingehalten werden". Dazu gehörten "selbstverständlich" auch "die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften".
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