Bayern: 1.100 Euro Bußgeld für unerlaubtes Tischtennis an frischer Luft während des Lockdowns
Die Bayerische Landesregierung machte im März dieses Jahres per Verordnung den Bürgern des Freistaates klare Vorgaben. In der zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 heißt es: "Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten."
Mitte März wagten es fünf Jugendliche in Füssen im Allgäu, trotzdem an der frischen Luft im Freien Tischtennis zu spielen. Die Polizei kontrollierte laut einem Artikel der BILD die Tischtennisrunde und sprach jeweilige "Ordnungswidrigkeitenanzeigen" aus. Vor drei Wochen kam nun per Post die Mitteilung der Bußgeldhöhe: "Fünf Bußgelder in Höhe von insgesamt 1100 Euro!" In der Bußgeld-Begründung des Landratsamts Ostallgäu heißt es demnach: "
"Bei Tischtennis-Rundlauf mit fünf Personen ist es nicht möglich, kontaktfrei zu spielen."
Einer der abgestraften Jugendlichen gab der BILD zu Protokoll:
"Wir haben beim Spiel auf den Abstand geachtet, waren negativ getestet. Uns war nicht bewusst, dass kontaktloser Sport im Freien eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Als Schüler mit lediglich Taschengeld empfinden wir die rund 200 Euro als Bußgeld viel zu hoch."
Mitte März waren Treffen zwischen fünf Personen zwar erlaubt, aber nur aus zwei Haushalten. Der Jugendliche entschuldigte sich laut Artikel sogar schriftlich beim Gesundheitsamt: "Trotz winterlicher Temperaturen habe ich mich bewusst im Freien verabredet." Weiter schreibt er: "Niemals wollte ich während einer gefährlichen Pandemie meine eigene Gesundheit oder die anderer Personen gefährden." Das Landratsamt orientierte sich jedoch pflichtbewusst an der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. "Das Bußgeld wurde lediglich von 250 auf 175 Euro reduziert."
Jeder der nun Betroffenen muss jeweils 175 Euro zahlen plus 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen, also ingesamt 203,50 Euro, pro Person. Im Dezember 2021 ist der Begriff Abstandsgebot in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht mehr zu finden. Dafür heißt es jetzt: "Zwischen dem 31. Dezember (15 Uhr) und dem 1. Januar 2022 (9 Uhr) besteht auf von den Gemeinden zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen. Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen."
Das Spielen im "Rundlauf" (oder "chinesisch") mit mehr als fünf Personen an der Tischtennisplatte birgt daher in Bayern auch weiterhin die Gefahr einer drohenden "Ordnungswidrigkeitenanzeige" in sich.
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