Rechtsgutachten gegen Patriarchat: Gendern für staatliche Stellen laut Grundgesetz verpflichtend

Verfasst wurde das Gutachten von einer Berliner Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien. Sie ist der Ansicht, Männer müssten endlich "de-privilegiert" werden, um die Geschlechterverhältnisse gerechter zu gestalten. Auch würden Formulare dadurch verständlicher.

In Hannover ist das Gendern, oder die "geschlechtergerechte Sprache", bereits seit drei Jahren in Verwaltungen Vorschrift. Nach Ansicht der Berliner Professorin an der Humboldt-Universität Ulrike Lembke, die einen 123 Seiten umfassendes Gutachten im Auftrag der Stadt Hannover zum Gendern anfertigte, ist dies eigentlich laut Grundgesetz Vorschrift.

Der dritte Artikel im Grundgesetz lege dies fest. Hierin heißt es:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (...) Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." 

Man muss, so Lembke, etwa auf die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" verzichten: 

"Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminerung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden."

Für die Professorin sollten nicht nur Verwaltungen gendern, sondern auch Gerichte, staatliche oder staatsnahe Einrichtungen. Die meisten staatlichen Stellen verletzten rechtsstaatliche Grundsätze. Argumente des Bundesgerichtshofs, das generische Maskulinum schließe Frauen mit ein, hält sie für falsch und bezeichnet dies als "pseudo-generisches Maskulinum":  

"Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden."

Kritiker des Gutachtens sehen dies als nicht neutral an. In Hannover machte man nicht nur positive Erfahrungen mit der geschlechterneutralen Sprache. Es hagelte viel negative Kritik. Die AfD-Partei verweigert immer wieder Protokollen von Stadtratssitzungen ihre Zustimmung, in denen Inhalte der AfD gegendert werden.  Aus "Rednerpult" wird "Redepult", aus "Wählern" "Wählende". Auf die Formulierung "Sehr geehrte Damen und Herren" verzichtet man hier. 

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