Ungeimpften Bundeswehrsoldaten drohen drastische Konsequenzen
In einem der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorliegenden Schreiben verweist der Inspekteur des Heeres der Bundeswehr, Generalleutnant Alfons Mais, auf die in der vergangenen Woche eingeführte sogenannte Duldungspflicht für die Impfung gegen COVID-19 sowie die Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Zudem sei zu erwarten, dass die Bundeswehr noch zunehmend in der COVID-19-Pandemie unterstützen müsse.
In dem Schreiben heißt es weiter, dass die militärische Führung des Heeres so schnell wie möglich einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus in der Truppe herstellen möchte. Die Aufforderung zu einer umgehenden Impfung gelte für alle Männer und Frauen bei der Bundeswehr, "bei denen keine medizinischen Gründe dagegen vorliegen".
Am 25. November informierte die Bundeswehrauf ihrer Seite über die aktualisierte Regelung mit der Überschrift: "Duldungspflicht für COVID-19: Coronavirus Disease 2019-Schutzimpfung in den Streitkräften."
Eine Zwischenüberschrift lautet: "Impfpflicht ist auch Fürsorge." Die Bundeswehr stellt in dem Text klar:
"Für die Impfungen der Soldatinnen und Soldaten orientiert sich die Bundeswehr grundsätzlich – unter Berücksichtigung militärspezifischer Erfordernisse – an den Vorgaben der Bundesregierung und denen der Ständigen Impfkommission (STIKO)."
Ziel sei es, die personelle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte dadurch zu gewährleisten. Gleichzeitig käme die Bundeswehr ihrer besonderen Verantwortung und Fürsorgepflicht für die Truppe nach, "sie wirksam vor einer Corona-Erkrankung und vor möglichen Langzeitschäden (Long COVID) zu schützen".
Die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte zuvor über einen Beschluss des Verteidigungsministeriums die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen beschlossen und angewiesen, wie ein Sprecher des Ministeriums am 24. November erklärte.
"Zuvor hatte ein Schlichtergremium – eine Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien – in einem langen Streit eine Vorentscheidung getroffen und empfohlen, den Schutz in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufzunehmen."
Schon im Januar 2021 stellte der Generalleutnant in einem Inspekteurbrief seine Sicht auf die Impfdiskussion dar. Ihm sei bewusst, dass "noch viele Fragen in der Impfdiskussion unbeantwortet sind". Wichtig sei ihm aber: "Lassen wir uns nicht verunsichern durch Diskussionen über die Qualität der Impfstoffe oder die Dauer der Impfkampagne. Vielmehr kann jeder durch eine Impfung aktiv dazu beitragen, die Pandemie in unserer Gesellschaft zu überwinden."
Die neue Situation der nun verordneten Duldungspflicht stellt eine militärische Besonderheit dar. Laut Bundeswehrseite sei im Soldatengesetz Paragraf 17 a, Absatz 2 geregelt, "dass Soldatinnen und Soldaten ärztliche Maßnahmen dann dulden müssen, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Die Duldungspflicht gilt daher nicht für zivile Mitarbeitende oder Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr".
Dem Schreiben zufolge sehe Generalleutnant Mais vor diesem Hintergrund keine andere Chance, als in gegebenen Fällen disziplinarisch zu reagieren. Er teilte mit, dass er beabsichtige, in Fällen, "in denen Soldatinnen und Soldaten der Duldungspflicht und den ihnen hierzu gegebenen Befehlen nicht nachkommen", grundsätzlich die Aufnahme disziplinarer Vorermittlungen mit dem Ziel eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens einzuleiten. Er schätze diese Maßnahme "für geboten und letztlich auch für unvermeidbar" ein.
Bei Zeitsoldaten, die noch nicht das vierte Dienstjahr vollendet haben, sei "regelmäßig die fristlose Entlassung geboten", so die finale Einschätzung des Generalleutnants.
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