2G-Regel: Gefälschte Impfnachweise haben anscheinend Hochkonjunktur
Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen und Krankenhauseinlieferungen von Infizierten gilt vielerorts die 2G-Regel. Der Zugang zu nicht lebensnotwendigen Geschäften bleibt Ungeimpften vorenthalten. Nur noch Geimpften und Genesenen wird der Zugang zu diesen Geschäften und Gaststättenbetrieben gewährt. Als notwendig für die Grundversorgung gelten beispielsweise Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Drogerien, Bau- und Gartenfachmärkte sowie Tankstellen. Zur Umgehung der Vorschriften scheinen immer mehr Ungeimpfte auf falsche Impfnachweise zurückzugreifen.
Nach Angaben des Sprechers des Brandenburger Polizeipräsidiums Torsten Herbst wurden die Apotheken in der Region angewiesen, besonders genau auf die Impfnachweise zu schauen. Dies zeigte nach Ansicht der Polizei Erfolg, da in Brandenburg im September 33 Fälle von Urkundenfälschung, im Oktober 30 und im November 17 Fälle registriert wurden.
In Bayern ging die Polizei bis zum Freitag bereits 1.300 Verdachtsfällen zu Fälschungen von Impfpässen nach. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um falsche Stempel, Aufkleber und sogar versuchte Manipulationen der digitalen Variante des Impfnachweises.
Im Landkreis Donau-Ries soll ein Hausarzt leere Impfspritzen gesetzt und daraufhin Corona-Impfzertifikate ausgestellt haben. Eine Apotheke in München veräußerte gefälschte Impfnachweise im Darknet. Am Mittwoch gelang es Ermittlern bei einer Großrazzia in Hessen, zwölf Verdächtige festzunehmen. Sie stehen im Verdacht, rund 300 falsche Zertifikate für 400 Euro das Stück sowie gefälschte QR-Codes verkauft oder erworben zu haben.
Welche Strafe die Käufer oder Verkäufer erwartet, war bislang rechtlich strittig. Die Ampel-Koalition strebt hier die Schließung der Gesetzeslücke an und will die Nutzung sowie den Kauf mit bis zu fünf Jahren Haft ahnden. Zudem soll der wissentliche Gebrauch falscher Coronatest-Nachweise strafbar werden.
Lob hierfür kommt vom Deutschen Richterbund (DRB). Der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn teilte der Neuen Osnabrücker Zeitung mit:
"(Damit schaffe man) die notwendige Rechtssicherheit, damit die Gerichte strafwürdiges Verhalten künftig in jedem Einzelfall angemessen bestrafen können."
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