Deutschland

Kinderarzt-Praxen drohen mit Boykott und Schließungen – wegen Testpflicht

Laut den neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz müssen auch Kinderärzte ab sofort Eltern oder andere Begleitpersonen vor Betreten einer Arztpraxis testen. Nun drohen die Praxen mit Schließungen – und erhalten Rückendeckung vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.
Kinderarzt-Praxen drohen mit Boykott und Schließungen – wegen TestpflichtQuelle: www.globallookpress.com © Lars Berg via www.imago-images.d

Herbstzeit ist Erkältungszeit und damit automatisch die saisonale Hochkonjunktur für Arztpraxen, insbesondere auch in der Kinderheilkunde.

Seit Mittwoch dieser Woche müssen alle Personen, die eine Kinderarzt-Praxis betreten möchten, seitens der Angestellten getestet werden. Dabei ist es unerheblich, welchen 2G-Status sie innehaben. Ausnahmen gelten nur für die kleinen Patienten selbst.

Christiane Thiele, Vorsitzende des Landesverbandes Nordrhein im bundesweiten Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) mit Sitz in Köln, sieht laut einem Artikel auf RP Online  in dieser Aktualisierung im aktuell geänderten Infektionsschutzgesetz eine fatale Konsequenz: "Wenn Eltern nur noch getestet in die Praxis dürfen, sind das täglich über 100 Personen. Das bedeutet, dass für Behandlung und Versorgung der Kinder keine Zeit mehr bleibt."

Ihr daraus folgendes Fazit könnte alarmierende Auswirkungen haben: "Für Kinder- und Jugendärzte stelle sich demnach nur die Wahl, das neue Gesetz bewusst zu ignorieren oder die Praxen noch diese Woche zu schließen und die Nachbesserung der Regelung abzuwarten", so die nüchterne Einschätzung seitens des Verbandes.

Diese Neuregelung sorge zudem für Ungenauigkeiten mit Interpretationsspielraum. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt demnach dazu: "In Praxen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Dies schreibt das geänderte Infektionsschutzgesetz vor."

Dieser Einschätzung widerspricht u.a. die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: "Wir vertreten die Auffassung, dass Eltern und sonstige Begleitpersonen bei einem Kinderarzt-Besuch keine Besucher im Sinne der Vorschrift sind, weil sie erforderlich für den Arztbesuch sind." Daher würden Eltern eben nicht unter diese Test-Regel fallen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hofft nun auf klärende Worte seitens der verantwortlichen Politiker: "Mehrere Länder haben bereits erklärt, dass sie das nicht so umsetzen werden. Wir gehen davon aus, dass diese sehr kurzfristige, von der Politik erlassene Regelung bezüglich der Tests nicht umgesetzt wird."

Kritik an der KBV kommt von der Kinderärztin Thiele. Die Kinderärzte fühlten sich schlicht im Stich gelassen. Sie fragt, warum die KBV nicht bei Politikern interveniert hätte und warum die Praxen so spät über diese Neuregelung informiert wurden: "Die KBV macht Politik für alte Menschen und ihre Ärzte, Kinder und Kinderarztpraxen spielen kaum eine Rolle."

Die Vertreter der Kinder- und Jugendärzte sehen die Forderungen seitens der Regierungspolitiker als ursächlich für diese belastende Situation, die das neue Infektionsschutzgesetz mit sich bringt: "Es scheint, dass Politik gar nicht mehr versucht, Gesetze auf die Anwendbarkeit in der Praxis zu prüfen."

"Wo Herr Spahn mit Rationierungen von benötigten Impfstoffen aufgehört hat, will die neue Koalition mit medizinisch unsinnigen Testungen anscheinend nahtlos weitermachen", so lautet die Einschätzung eines Kinderarztes aus Westfalen.

Mehr zum Thema - CDU-Politiker Merz fordert 2G am Arbeitsplatz: "Kein Ungeimpfter mehr im Büro"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.