Deutschland

Neue 3G-Regel im Deutschen Bundestag: Geimpfte Medienvertreter erhalten Sonderaufkleber

Am 15.11.2021 veröffentlichte die Presseabteilung des Bundestages eine Mitteilung zur aktuellen Allgemeinverfügung der Präsidentin des Deutschen Bundestages. Demnach erhalten geimpfte Medienvertreter ab sofort auf Wunsch Sonderaufkleber für ihre Akkreditierungen.
Neue 3G-Regel im Deutschen Bundestag: Geimpfte Medienvertreter erhalten SonderaufkleberQuelle: AFP © Odd Andersen

Grundlage dieser neuen erweiterten Regelung für Besucher aus der Medienbranche im Bundestag ist die ''Allgemeinverfügung der Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Maskenpflicht und zur Geltung der 3G-Regel" vom 8. November 2021.

Die Allgemeinverfügung ist unterteilt in 12 Unterpunkte, die u.a. folgende Überschriften tragen: "Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung, Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, 3G-Regel bei Plenarsitzungen, 3G-Regel für Sitzungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages".

Zur Begründung einer Notwendigkeit dieser Allgemeinverfügung heißt es auf der Internetseite des Deutschen Bundestages:

"Die COVID-19-Pandemie ist anhaltend ernst zu nehmen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein (...)

Das RKI misst den individuellen infektionshygienischen Schutzmaßnahmen neben der Fallfindung und der Nachverfolgung der Kontaktpersonen – ungeachtet der bisherigen Impfung der Bevölkerung – weiterhin eine 'herausragende Bedeutung' zu."

Am 15. November 2021 informierte die Seite des Bundestages über eine Pressemitteilung nun über folgende Neuerung:

"Medienvertreter, die gegen COVID-19 geimpft sind, können zusätzlich zu ihrer gültigen Bundestagsakkreditierung (Jahres- oder Kurzzeitausweis) einen Sonderaufkleber erhalten, um ihre Berechtigung zum Betreten der 3G-Bereiche schneller nachweisen zu können."

Der darauffolgende Hinweis der Mitteilung bittet "nachdrücklich" darum,von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Unter Punkt 12 -  "In- und Außerkrafttreten" heißt es außerdem: "Diese Anordnung ersetzt meine Anordnung vom 31. Oktober 2021 und tritt am 11. November 2021 in Kraft. Sie tritt am 31. Januar 2022 außer Kraft."

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