Deutschland

3G-Regel in Arztpraxen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg löscht brisante Empfehlung

Kritischer Journalismus wirkt: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg entfernte still und leise eine kontroverse Empfehlung an Kassenärzte und Psychotherapeuten. In dem Rundschreiben hatte sie sich für 2G- und 3G-Zugangsregeln in Sprechstunden ausgesprochen.
3G-Regel in Arztpraxen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg löscht brisante Empfehlung© Rainer Droese via www.imago-imag

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) verschickte am Donnerstag letzter Woche ein Rundschreiben an seine registrierten Ärzte und Therapeuten, das trotz seiner Brisanz kaum Echo in den klassischen Medien fand.

Darin empfahl die KVBW ihren mehr als 20.000 Mitgliedern als "Lösungsansatz" für die vermeintliche Problematik mit ungeimpften Klienten die Option, "getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten". Dies sei so auch zulässig, meinten die Verfasser des Schreibens. Denkbar sei daher zum Beispiel eine 3G-Sprechstunde von 8 bis 18 Uhr und für alle anderen eine separate von 7:00 bis 7:10 Uhr.

Um etwaige Sorgen der Ärzte und Therapeuten hinsichtlich existierender Datenschutzregeln auszuhebeln, empfahlen der KVBW-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke und sein Stellvertreter Johannes Fechner:

"Sie können die Patienten nach deren Impfstatus fragen, haben aber kein Recht auf eine wahrheitsgemäße Antwort oder gar einen entsprechenden Nachweis. Wer keine Auskunft abgeben möchte, der kann in die non 3G-Sprechstunde verwiesen werden."

Das Originaldokument wurde auch auf der Online-Seite der Vereinigung veröffentlicht. Dort wurde es mittlerweile gelöscht und ist nur noch als Original über die Wayback-Maschine zu erlesen (dort auf Schnellinfo klicken und ggf. das PDF öffnen).

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring hatte auf seinem Blog Geld und mehr als Erster auf dieses Schreiben hingewiesen. Die Resonanz – in diesem Falle die Reaktionen von Lesern – muss Wirkung bei der KVBW hinterlassen haben. Nur dadurch lässt sich erklären, dass die Darstellung auf der Homepage nun nicht mehr vorzufinden ist.

In einer abschwächenden Darstellung der Inhalte und Ereignisse im Rahmen eines Beitrags des Focus vom Dienstag wird nun berichtet, dass eine aktualisierte Empfehlung seitens der KVBW zeitnah erarbeitet werden würde. Diese Ankündigung ist jedoch schon vollzogen und veröffentlicht, wie Häring auf seinem Blog informierte. Er resümiert:

"Statt der angekündigten, etwas weniger restriktiven Sprechstundenempfehlung steht dort jetzt nur noch ganz dürr und mit gefettetem 'nicht', dass Vertragsärzte und -psychotherapheuten die 3G-Regel nicht anwenden dürfen. Von einer 2G-Regel ist gar nicht mehr die Rede, von einer Trennung der Sprechstunden auch nicht. Offenbar gab es Druck von den Krankenkassen oder von anderer Stelle."

In seinem Artikel vom Sonntag verweist der Autor auf die Selbstbeschreibung der KVBW. Sie lautet:

"Mit einem hohen Maß an Effizienz halten wir das Gesundheitssystem auf dem aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts, wachen hier über die Ausführung staatlicher Vorgaben, sorgen dort für die Entfaltung der ärztlichen Kunst und setzen uns für die Interessen unserer Mitglieder ein. Nicht gerade einfach, diese Aufgabe, und manch einer fragt sich, was aus der Gratwanderung zwischen gesetzlich verordneter Überwachung und Interessenwahrung der Überwachten werden kann. Die Bilanz des Erreichten liefert die Antwort, denn es gibt kaum ein anderes Land, in dem die Menschen ohne nennenswerte Wartezeiten und ungeachtet von Ansehen, Einkommen und Alter in einen derart uneingeschränkten Genuss moderner therapeutischer Maßnahmen kommen."

Mehr zum Thema - Ungeimpfte nur noch getestet in Bus und Bahn: Ampel-Koalition will Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.