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ICE-Messerangreifer: Wegen "paranoider Schizophrenie" kein Haftbefehl erlassen

Ohne Vorwarnung stach ein 27-jähriger Syrer in einem ICE auf Personen ein und verletzte dabei vier Männer. Der Tatverdächtige hatte tags zuvor seine Arbeitsstelle verloren. Die Oberstaatsanwaltschaft beantragte einen Unterbringungsbefehl. Zum Tatzeitpunkt soll er nicht schuldfähig gewesen sein.
ICE-Messerangreifer: Wegen "paranoider Schizophrenie" kein Haftbefehl erlassenQuelle: www.globallookpress.com

Der Vorfall ereignete sich am Samstagmorgen auf der ICE-Strecke von Regensburg nach Nürnberg. Der Angreifer attackierte mehrere Mitreisende mit einem Messer und stach dabei scheinbar wahllos auf seine Opfer ein. Das erste Opfer war ein 26-Jähriger, der schwer am Kopf verletzt wurde. Danach kam es in dem gleichen Waggon zu zwei weiteren Angriffen. Ein 60-Jähriger erlitt Schnittwunden an Kopf und Rumpf, ein weiterer 60-Jähriger zog sich ebenfalls Verletzungen zu. Anschließend begab sich der Angreifer in den nächsten Waggon und attackierte dort einen 30-Jährigen.

Alle verfügbaren Streifenbesatzungen wurden zum Tatort beordert und der Zug zum Stillstand gebracht. Die Polizei stellte den Tatverdächtigen unter vorgehaltener Waffe und konnte ihn anschließend widerstandslos festnehmen. Insgesamt 420 Personen waren an dem Einsatz beteiligt. Eine 29-jährige Polizeibeamtin, die sich privat im Zug befand, unterstützte den Polizeieinsatz.

Die vier verletzten Männer stammen allesamt aus dem Großraum Passau. Die beiden jüngeren Opfer wurden zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Eine Frau erlitt zudem einen Schock. Die Zuginsassen waren nach der Tat in eine Gaststätte gebracht worden, wo sie der Sanitätsdienst mit Speisen und Getränken versorgte.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 27-Jährigen Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit, der in Passau gemeldet ist. Bei seiner Festnahme trug er ein blutverschmiertes Klappmesser mit acht Zentimeter langer Klinge in der Hosentasche bei sich.

Polizei und Oberstaatsanwaltschaft sprachen in einer Pressekonferenz am Sonntag von einer sogenannten "lebensbedrohlichen Einsatzlage". Dies ist dann der Fall, wenn mit akuter Lebensgefahr für Opfer, Beteiligte und Einsatzkräfte zu rechnen ist, ein oder mehrere Täter mittels Werkzeugen gegen Personen vorgehen und diese Gefahr noch nicht gebannt ist. Die Oberstaatsanwaltschaft teilte mit, es gelte nun, "die unübersichtliche Lage zu strukturieren und die Versorgung der Betroffenen sicherzustellen."

Der Beschuldigte zeigte sich indes geständig. Er gab an, dass er sich seit einiger Zeit von der Polizei verfolgt gefühlt habe. Diese, so behauptete er, schicke Männer, die ihn beobachteten und verrückt machten. Der Tatverdächtige gab weiter an, dass er sich von dem ersten Opfer bedroht gefühlt habe und davon überzeugt war, dass ihn der Mann töten wollte. Anschließend habe er "wie im Traum" weitergemacht. 

Im Fall des ersten Opfers werde dem Tatverdächtigen versuchter Mord vorgeworfen. Man habe sich hier bewusst nicht für Totschlag entschieden, da von Heimtücke auszugehen sei. Im zweiten Fall sei es versuchter Totschlag, wobei nicht sicher gesagt werden könne, ob hier Arglosigkeit besteht. Das dritte Opfer weist Abwehrverletzungen auf, der Vorwurf laute daher auf vorsätzliche Körperverletzung. Da sich der Täter anschließend in einen anderen Waggon begab, gelte in Bezug auf das vierte Opfer versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung.

Der leitende Oberstaatsanwalt Nürnbergs, Gerhard Neuhof, teilte auf der Pressekonferenz mit, dass ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen wurde um zu entscheiden, ob ein Haft- oder ein Unterbringungsbefehl beantragt werden sollte. Dieser Sachverständige sei letztlich zu dem Schluss gekommen, dass der Syrer zur Tatzeit unter paranoider Schizophrenie litt. Daher sei ein Unterbringungsbefehl erlassen und der Täter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden.

Wie die Leiterin der Kriminalpolizei Oberpfalz, Kriminaldirektorin Nagel, mitteilte, war der Tatverdächtige zuvor nur einmal polizeilich in Erscheinung getreten, und zwar wegen eines kleineren Betrugsdelikts im Jahr 2020. Dafür wurde er rechtskräftig verurteilt. Einen Tag vor der Tat hatte der ursprünglich aus Damaskus stammende Mann seinen Arbeitsplatz verloren.

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