Deutschland

Mehrere deutsche Großunternehmen wollen Geimpfte und Ungeimpfte in Kantinen trennen

Medienberichten zufolge wollen die Unternehmen Bayer, Eon und Alltours separate Kantinenzonen für Geimpfte und Genesene einrichten. In diesen Bereichen sollen keine Corona-Auflagen mehr gelten. Für die anderen gelten die Auflagen, inklusive Trennwänden, weiter.
Mehrere deutsche Großunternehmen wollen Geimpfte und Ungeimpfte in Kantinen trennenQuelle: AFP © Ina Fassbender

Mehrere große Unternehmen, darunter Bayer, Eon und Alltours, wollen in der Corona-Krise nach einem Medienbericht künftig Geimpften und von Corona genesenen Beschäftigten eigene Kantinenbereiche oder eigene Cafeterias anbieten.

In diesen Sonderbereichen sollen Beschäftigte ohne Schutzvorgaben zusammensitzen dürfen, während diejenigen, die sich nicht impfen lassen oder keine Auskunft über ihren Impfstatus geben, weiterhin mit Abstandsregeln, Masken oder Trennwänden beim Essen leben müssten, berichtet unter anderem die Rheinische Post am Montag.

Der Bayer-Konzern zum Beispiel spricht nach Angaben der Zeitung von mehreren Pilotprojekten für Kantinenbereiche nur für Geimpfte und Genesene. Bayer betonte aber wie andere Unternehmen auch, dass Ungeimpfte weiterhin Zugang zu Kantinen hätten. Alles werde in enger Zusammenarbeit mit den Betriebsräten geplant. Die von der Rheinischen Post befragten Unternehmen wollen den Angaben zufolge auch die Homeoffice-Quote hoch halten.

Bayer habe zudem berichtet, Beschäftigte würden sich auf eigene Faust zu Arbeitsgruppen ohne Ungeimpfte zusammentun. "Selbstorganisierte Gruppen (zum Beispiel in Mehrpersonen- oder Großraumbüros, in Laboren oder Teilbereichen der Produktion) können unter freiwilliger Anwendung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) ohne Abstand und Maske zusammenarbeiten oder Arbeitsmeetings in Präsenz-Meetings durchführen", zitiert das Blatt das Unternehmen.

Im Betriebsrestaurant des Berliner Spezialchemie-Unternehmens Atotech gilt seit Montag die sogenannte 2G-Regelung. Ungeimpfte dürfen die Kantine zu den Essenszeiten nicht mehr betreten. Für sie besteht die Möglichkeit, eine Mahlzeit vorzubestellen, um sie sich dann an der Tür auszuhändigen zu lassen. Ihnen wird ein eigener Pausenraum angeboten, der sich in einem anderen Gebäude befindet. Diese Regelung geht auf eine Übereinkunft zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zurück.

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(rt/dpa)

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