"Spezielle Sprechzeiten" für Ungeimpfte und Ungetestete – Diskussion um 3G-Regel in Arztpraxen
3G oder 2G? Das ist längst in vielen Bereichen des täglichen Lebens die Frage. Einheitliche Vorgaben darüber, wer seinen Kunden unter welchen Bedingungen in Zeiten von COVID-19 Einlass zu gewähren hat, scheint es bei Kunst-, Kultur- und Gastronomiebetrieben nicht zu geben. Es gilt das "Hausrecht". Doch wie verhält es sich, wenn es um den allgemeinen Gesundheitsschutz geht? Auch dort scheint zuweilen Wildwuchs zu herrschen.
So wurde etwa am Mittwoch über eine Berliner Praxis für Frauenheilkunde berichtet, die Patienten nur noch unter 3G-Bedingungen (geimpft, genesen, getestet) behandelt. Es ginge darum, Patienten, "die sich vertrauensvoll in unsere Behandlung begeben haben, zu schützen". "Wir haben festgestellt, dass über 90 Prozent unserer Patientinnen bereits geimpft sind, sodass wir hier keine Schwierigkeiten im Praxisablauf erwarten."
Andere gehen noch einen Schritt weiter und machen für die Behandlung die sogenannte 2G-Regel (geimpft oder genesen) zur Bedingung für die ärztliche Konsultation – so etwa der Schmerzmediziner Dr. Christian Albert aus Niedersachsen. Jeder habe nun ein Impfangebot erhalten, daher soll in der eigenen Praxis ab Januar 2022 die entsprechende Regel gelten, teilte der Mediziner mit. Er betreibe eine "reine Schmerzpraxis" und behandle folglich insbesondere Patienten, deren Immunsystem etwa aufgrund einer Chemotherapie geschwächt sei.
"Sich um Leute zu kümmern, die aus freien Stücken eine Impfung verweigern – oder auf Patienten aufzupassen, die besonders geschützt werden müssen? Da fällt mir die Entscheidung sehr leicht."
Bereits Anfang Oktober verwies der Bayerische Rundfunk (BR) jedoch auf die für Haus- und Fachärzte zuständige Kassenärztliche Bundesvereinigung, wonach "Ärzte eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen" könnten.
Nun meldete sich auch das Bundesgesundheitsministerium zu Wort. Zur 3G-Praxis in den Praxen hieß es laut einem Bericht der Welt:
"Vertragsärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu behandeln."
Die Ärzteschaft dürfe die Behandlung "nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen", heißt es weiter.
Dennoch bleiben den Medizinern Möglichkeiten, um ihrer Sorge um den Gesundheitsschutz in Zeiten von COVID-19 Raum zu geben. So wies die Kassenärztliche Bundesvereinigung laut der Welt auf Alternativen "für einen sicheren Praxisbetrieb" hin:
"Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden."
Auch wenn die Behandlung nicht von der 3G-Regel abhängig gemacht werden dürfe, bleibe der "Wunsch nach Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals und der Ärzte selbst (...) verständlich und nachvollziehbar".
Bei den speziell eingerichteten Sprechzeiten könne es sich laut der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns um Zeiten am Ende der Sprechstunde handeln, "wenn sonst keine anderen Patienten mehr im Wartezimmer seien", berichtete der BR.
Parallel dazu häuften sich laut RBB die Fälle "Corona leugnender Ärzte". So seien der Berliner Ärztekammer 13 Fälle von Medizinern "mit fragwürdigen oder sogar falschen Behauptungen zum Thema Corona" bekannt. Laut dem Berliner Ärztepräsident Günther Jonitz sei eine Praxis kein Ort, um "Patienten mit Heilslehren oder mit Lügen zu indoktrinieren".
Der Chirurg rief dazu auf, entsprechende Fälle der Ärztekammer zur Kenntnis zu bringen. "Dann bekommt dieser Arzt entsprechend Post von uns, mit der Bitte um Stellungnahme. Das ist ein ganz normales, berufsrechtliches Verfahren. Und in den Fällen, wo der Arzt im Prinzip nur, sagen wir mal, seine Skepsis zum Ausdruck gebracht hat, dass er ein Problem damit hat, kriegt er eine freundliche Belehrung."
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