Deutschland

Nach massiver Kritik: Thüringer Unternehmen stoppt "Impf-Pranger"

Ein Thüringer Unternehmen hat in den sozialen Medien für Empörung gesorgt, nachdem bekannt geworden war, dass Fotos und Namen ungeimpfter Mitarbeiter an einem Schwarzen Brett veröffentlicht worden waren. Mittlerweile wurde der Aushang entfernt, die Firma teilte zudem mit, man habe die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt.
Nach massiver Kritik: Thüringer Unternehmen stoppt "Impf-Pranger"Quelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde

Ein Thüringer Unternehmen hat in den sozialen Medien für Empörung gesorgt. Grund für die Aufregung ist ein Aushang in einem Pausenraum der Firma "Groß Druckguss", auf dem alle Mitarbeiter mit Foto und Namen gelistet sind, die sich nicht gegen Corona impfen ließen. In einem roten Balken steht oberhalb der Fotos: "bisher kein vollständiger Impfschutz". In den sozialen Medien verbreiteten sich schnell Fotos des Aushangs. Daraufhin wurde das Unternehmen von zahlreichen Nutzern kritisiert, da die ungeimpften Mitarbeiter dadurch "an den Pranger gestellt" werden. Außerdem verstoße das Unternehmen damit gegen den Datenschutz.

Wie die Firma mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt am Montag auf seiner Webseite mitteilt, wurde der Aushang mittlerweile aufgrund der in den sozialen Medien entstandenen Diskussion entfernt. Der Firma zufolge soll der Beschluss, den Impfstatus der Mitarbeiter offenzulegen, "einvernehmlich und nach interner Absprache erfolgt" sein. Die Leitung des Unternehmens habe um Vorschläge gebeten, wie die im Sommer beschlossenen Lockerungen der Corona-Regeln umgesetzt werden können, da einige der Maßnahmen wie Mindestabstand für ungeimpfte Mitarbeiter weiterhin gelten. Dazu habe man auch die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt. Man habe diesbezüglich auch mit dem Amt für Datenschutz in Verbindung gestanden und hatte auch einen Termin vor Ort. Bei Widerspruch einzelner Mitarbeiter hätte man diese Mitarbeiterinformation "nicht in dieser Form umgesetzt".

Gemäß EU-Datenschutzverordnung müssen Arbeitnehmer keine Fragen zu ihrem Impfstatus beantworten, es sei denn, sie sind Mitarbeiter in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Obdachloseneinrichtungen oder Justizvollzugsanstalten. Dies gilt seit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

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