Ministerpräsidentenkonferenz: Der Notstand geht, die Notstandsregeln bleiben
In Frankreich wurde nach den Anschlägen auf das Bataclan im Jahr 2015 der Notstand verhängt. Inzwischen ist er zwar aufgehoben, aber nicht verschwunden – die meisten Notstandsregelungen wurden von der Regierung Macron schlicht zum Normalzustand gemacht.
Ähnliches zeichnet sich auch in Bezug auf die epidemische Notlage nationaler Tragweite ab. So erklärte die Düsseldorfer Staatskanzlei, den Länderregierungschefs sei es "von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen".
Auf der Pressekonferenz nach dem Treffen erklärte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet, es brauche weiter bundeseinheitliche Regelungen. Die Ministerpräsidentenkonferenz erwarte, dass der Bundestag bis zum 25. November eine Rechtsgrundlage dafür schaffe.
Auch der scheidende Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller, äußerte, mit dem Ende des Notstands dürften nicht die notwendigen Rechtsgrundlagen wegbrechen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder deutete an, wie nach dem Wunsch der Ministerpräsidentenkonferenz das neue "Normal" aussehen soll: "Der Schutz der Pflegeheime und Schulen, Tests, Masken, 3G- und 2G-Regeln müssen möglich bleiben."
Hoffnungen, ein Ende des epidemischen Notstands bedeute ein Ende der Grundrechtseingriffe, wurden damit von den versammelten Ministerpräsidenten zunichtegemacht.
Mehr zum Thema - Spahns PR-Trick: "Epidemische Lage" beenden – Corona-Maßnahmen beibehalten
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.