Nach Eklat im Bundestag 2020: Bußgelder für AfD-nahe Störer und neue Zugangsregeln
Am Mittwoch, dem 18. November 2020, wurde im Bundestag über ein drittes Gesetz "zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" abgestimmt. 413 Parlamentarier stimmten dafür, 235 Abgeordnete dagegen. Besonders die AfD hatte im Vorfeld für Stimmung gegen das Gesetz gesorgt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb um Vertrauen im Krisenmanagement. Bernd Baumann, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sagte damals:
"Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab."
Die AfD-Fraktion protestierte mit einem Plakat, auf dem das Grundgesetz mit einem Trauerband zu sehen war.
Vor dem Reichstagsgebäude durchbrachen Gegner des Gesetzes eine Polizeisperre, in den Bundestag drangen Personen ein, die filmten, die Abgeordneten bedrängten und in deren Büros eindrangen. Ein Teil der Störenfriede hatte auf Einladung von AfD-Bundestagsabgeordneten Zutritt zum Gebäude erhalten. Für die Aufnahmen hatten sie keine Akkreditierung.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wurde von der Medienaktivistin Rebecca Sommer verbal attackiert, ein Mann filmte den Zwischenfall mit einer Kamera. Das Ganze war live im Internet mitzuverfolgen.
Filmende Aktivisten stürmten auch in ein Bundestagsbüro und filmten die Geschehnisse vor dem Gebäude. Dort setzte die Polizei Wasserwerfer gegen Demonstranten ein.
Geldbußen und Hausverbote
Union, SPD, Linke, FDP und Grüne waren sich in ihrem Urteil bezüglich der Aktion schnell einig. Sie sprachen von einem "Angriff auf die parlamentarische Demokratie", ausgelöst durch die AfD-Abgeordneten, welche sie als "Demokratiefeinde" bezeichneten. Bei der AfD führte der Vorfall zu einer Entschuldigung vonseiten des Fraktionsvorsitzenden Gauland. Den betroffenen Abgeordneten entzog die Partei für drei Monate das Rederecht. Sie erklärten, es sei verabredet gewesen, dass keine Videos oder Fotos gemacht werden und auch sollte niemand der anderen Fraktionen angesprochen werden. Altmaier entschied sich dafür, keine Anzeige gegen Frau Sommer zu stellen.
Die Gäste der AfD-Abgeordneten und andere Störenfriede erhielten nun Bußgelder zwischen 200 und 800 Euro sowie ein Hausverbot bis Ende Januar 2023. Kritiker sehen dieses Urteil als zu Milde an. Schließlich hätten die Personen nicht nur gegen die Hausordnung verstoßen, sondern auch Angst bei den Abgeordneten ausgelöst.
Nach den Vorfällen wurden verschärfte Bestimmungen für den Zugang zum Bundestag erlassen. Nun ist es Abgeordneten, untersagt Besucher einzuladen, ohne dass deren Identität festgestellt wurde. Auch müssen ehemalige Abgeordnete die Sicherheitskontrolle in Kauf nehmen. Sitzungen im Plenarsaal können sie nur dann beiwohnen, wenn sie in Begleitung eines aktuellen Abgeordneten sind.
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