Deutschland

Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe beschlossen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat mit den Stimmen von CDU, AfD und Freien Wählern die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der die Abläufe rund um die Flutkatastrophe Mitte Juli aufklären soll. Die drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP enthielten sich der Stimme.
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Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der die Abläufe vor, während und nach der Flutkatastrophe Mitte Juli aufklären soll, bei der in Rheinland-Pfalz 134 Menschen gestorben sind. Für den Antrag der oppositionellen CDU stimmten am Mittwoch nicht nur die christdemokratischen Abgeordneten, sondern auch die Fraktionen der AfD und der Freien Wähler. Für einen Untersuchungsausschuss reicht die Zustimmung von einem Fünftel der 101 Landtagsabgeordneten aus.

Diese Zahl wurde bei der Abstimmung deutlich überschritten. Die drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP enthielten sich der Stimme. Der Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde von den übrigen fünf Fraktionen abgelehnt.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder erklärte, im Mittelpunkt müsse die Frage stehen, ob es am 14. und 15. Juli möglich gewesen wäre, mehr Leben zu retten. AfD-Fraktionschef Michael Frisch sagte, die Menschen würden erwarten, dass die Geschehnisse gründlich aufgearbeitet werden.

SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler kritisierte den CDU-Antrag als "zeitlich unscharf und inhaltlich unpräzise", die Sozialdemokraten würden aber aus Achtung der Minderheitenrechte der Unionsfraktion nicht dagegen stimmen. Nach Ansicht von SPD, Grünen und FDP ist die bereits beschlossene Enquetekommission der sinnvollere Weg der Aufarbeitung.

Ein Untersuchungsausschuss gilt als das schärfste Schwert der Opposition. Ein solches Gremium kann Zeugen vorladen und Akteneinsicht beantragen.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den krankgeschriebenen Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler (CDU) und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen in der Flutnacht wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Pföhler hat inzwischen einen Antrag auf dauerhafte Dienstunfähigkeit gestellt. Er plädiert für eine besonnene Beurteilung der Ereignisse während der Sturzflut.

Unabhängig von einem Untersuchungsausschuss soll auch eine Enquetekommission des Mainzer Landtags Abläufe und Konsequenzen der Katastrophe klären und bis zum Jahr 2023 einen Bericht mit Empfehlungen etwa zum Hochwasserschutz vorlegen. Die Kommission hat allerdings weniger einflussreiche Möglichkeiten der Aufklärung.

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(rt/dpa)

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