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Meinungsforschungsinstitut Forsa gewinnt Rechtsstreit um Nutzung von Briefwähler-Verhalten

Nach einer Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs darf das Meinungsforschungsinstitut Forsa die Daten von Briefwählern in Umfrageergebnisse einfließen lassen. Zuvor hatte der Bundeswahlleiter Forsa angewiesen, dies aufgrund des Bundeswahlgesetzes zu unterlassen.
Meinungsforschungsinstitut Forsa gewinnt Rechtsstreit um Nutzung von Briefwähler-VerhaltenQuelle: www.globallookpress.com © JÃ�rgen Heinrich/imago stock&people

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat bestätigt, dass das Meinungsforschungsinstitut Forsa Daten aus der Befragung von Briefwählern in Umfragen nutzen darf. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel nun den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigt, welches eine Beschwerde des Bundeswahlleiters zurückgewiesen hatte. In einem vom Gericht am Mittwoch bekannt gegebenen Entschluss heißt es, das im Bundeswahlgesetz vorhandene Verbot, keine Ergebnisse von Wählerbefragungen "nach der Stimmabgabe" vor Ablauf der Wahlzeit zu veröffentlichen, gelte nicht für die Briefwahl.

Damit bestätigte der Verwaltungsgerichtshof nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, die Bundeswahlleiter Georg Thiel zuvor angefochten hatte. Wie RT DE bereits berichtete, gab es im Vorfeld einen Rechtsstreit um die Nutzung von Daten über die Briefwähler-Wahlentscheidung. Der Bundeswahlleiter hatte Forsa und andere Meinungsforschungsinstitute unter Androhung eines Bußgeldes darauf hingewiesen, dass keine Umfragen veröffentlicht werden dürfen, die die Antworten von Briefwählern enthalten. Konkret ging es um die Frage: "Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen". Forsa fragt dabei auch ab, ob jemand schon per Briefwahl gewählt habe und wen man dabei gewählt hatte. Nach Thiels Auffassung verstößt diese Praxis gegen das Bundeswahlgesetz, denn dort heißt es:

"Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig."

Eine angeblich so weitreichende Auslegung wie die von Thiel komme laut Verwaltungsgericht jedoch nicht in Betracht. Forsa war damit nun in letzter Instanz erfolgreich, denn das Meinungsforschungsinstitut hatte gegen den Bundeswahlleiter Klage wegen indirekter Wahlmanipulation erhoben. Das Verwaltungsgericht hatte bereits zuvor darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wahlumfragen zum demokratischen Prozess gehöre und im Vorfeld von Wahlen ein zulässiger Diskursbeitrag seei. Der Bundeswahlleiter Thiel habe daher durch die Bußgeldandrohung seinerseits die "Grundrechte der Meinungsforscher" verletzt.

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