Deutschland

Bundesregierung verknüpft Abstimmung über Fluthilfe mit neuen Corona-Regeln

Bei der voraussichtlich letzten Sitzung des Bundestags vor der Wahl hat die Regierungskoalition die Fluthilfefonds mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes verknüpft. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik an dieser Maßnahme.
Bundesregierung verknüpft Abstimmung über Fluthilfe mit neuen Corona-RegelnQuelle: www.globallookpress.com

Oppositionsparteien haben bei der voraussichtlich letzten Sitzung des Bundestages vor der Wahl die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD scharf kritisiert.

Am Dienstag sollte über den 30-Milliarden-Euro-Fonds für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands abgestimmt werden, der unter allen Fraktionen unstrittig war. Zu einem zentralen Streitpunkt wurde jedoch, dass die Regierungskoalition den Beschluss an eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes knüpfte, sodass die Abgeordneten am Ende nur über ein Gesetzespaket abstimmen konnten. Am Ende stimmten alle Fraktionen dem Beschluss zu, lediglich die AfD enthielt sich.

Von den Oppositionsparteien kam scharfe Kritik an dem Gesetzespakets. Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki stellte klar, dass seine Partei der alleinigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes keinesfalls zustimmen wird. Die Regierung "lasse einen im Dunkeln, wann der bestehende Ausnahmezustand beendet und die Normalität wiederhergestellt wird", erklärte der Politiker. Kubicki wörtlich:

"Die massiven Grundrechtseinschränkungen lassen sich nicht mehr begründen."

Er sprach sich zudem für Corona-Impfungen aus, wandte jedoch ein:

"Aber hören sie auf, Nichtgeimpfte zu bedrohen mit dem Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben. Hören Sie auf, sie zu Schuldigen zu machen und ihre soziale Verantwortung infrage zu stellen. Das spaltet die Gesellschaft in unerträglichem Maße."

Nach der Abstimmung erklärte Kubicki:

"Dass die Koalitionäre die absolute Notlage der Hochwasserkatastrophe für politische Geländegewinne ausnutzen wollen, um die Oppositionsfraktionen unter moralischen Druck zu setzen, der Novelle des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen, zeugt vom Verlust moralischer Maßstäbe."

Gesine Lötzsch, eine Abgeordnete der Partei Die Linke, gab Kubicki in diesem Punkt recht. Angesichts der Impfstatus-Auskünfte kritisierte sie, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. Der Grünen-Politiker Oliver Krischer bezeichnete es als absurd, die Fluthilfe mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu verknüpfen. Die AfD-Abgeordnete Alice Weidel schrieb auf Twitter:

"Die groteske Vermischung solch wichtiger gesellschaftlicher Themen seitens der Bundesregierung ist mehr als unredlich."

Gemäß der neuen Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind nicht mehr die Inzidenzwerte 35, 50 und 100 entscheidend, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Für die weitere Corona-Politik soll nun neben weiteren Indikatoren wie die Zahl der Corona-Verdachtsfälle, die Intensivbettenkapazität, die Zahl der Geimpften und vor allem die Zahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen je 100.000 Einwohnern die Messlatte sein.

Zum einen stört sich die Opposition daran, dass hierdurch ein Flickenteppich von regionalen Maßnahmen entstehen könnte. Die Regierungskoalition vertritt jedoch mittlerweile die Ansicht, dass regionale Ausbrüche auch regionale Maßnahmen erfordern. Insbesondere die FDP und die AfD sehen die Corona-Maßnahmen insgesamt als nicht mehr vertretbar an. Durch das Gesetz könne die Bundesregierung die Grundrechtseinschränkungen unter anderen Vorgaben fortführen, hieß es.

Sabine Dittmar, die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verteidigte die Gesetzesänderung mit dem Verweis darauf, dass man sich "weiterhin mitten in der Pandemie" befinde. Zudem sei es die CDU gewesen, die sich im November 2020 gegen eine von der SPD geforderte Novelle des Infektionsschutzgesetzes gestemmt hätte.

Mehr zum Thema - Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Pflicht zur Auskunft über Impfstatus

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.