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Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Heimen sollen Auskunft über ihren Impfstatus geben

Nach stundenlangen Verhandlungen einigte sich die große Koalition aus Union und SPD darauf, dass die Betreiber von Kitas, Schulen und Pflegeheimen von ihren Beschäftigten künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen können.
Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Heimen sollen Auskunft über ihren Impfstatus gebenQuelle: AFP © Ronny Hartmann

Die Betreiber von Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von ihren Beschäftigten  Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen können. Darauf haben sich die Unionsparteien und die SPD nach stundenlangen Beratungen in der Regierungskoalition am späten Donnerstagabend geeinigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestätigte entsprechende Informationen gegenüber der Nachrichtenagentur dpa und sagte dem Spiegel, bei Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren "aus gutem Grund", dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. "Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen."

Im Entwurf eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, welcher der dpa vorliegt, heißt es: "Der Arbeitgeber kann (...) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen." Gerade in Kita, Schule und Heim könne es "im Interesse des Infektionsschutzes" nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen". Spahn erklärte:

"Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an COVID gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?"

Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag in der vergangenen Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es jedoch nicht geben. "Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament", sagte Spahn. Dass es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben soll, hatte zuvor der Business Insider berichtet.

Begründet wird das Vorhaben in dem Antrag damit, dass in den betroffenen Einrichtungen "besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind". Die Betreiber der Einrichtungen könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, "dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen". Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. "Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt", stellt der Entwurf klar.

Spahn hatte am Montag in einer ARD-Talkshow die Debatte über die Offenlegungspflicht des Corona-Impfstatus für Beschäftigte befeuert. Er tendiere dazu, dass die Betreiber der Einrichtungen zumindest für die nächsten Monate danach fragen dürften, hatte er gesagt. Einer Impfpflicht auch für bestimmte Berufsgruppen wie den Pflegeberufen hatte Spahn erneut eine Absage erteilt.

Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Bundestag aufgerufen, die Basis für eine Impfauskunftspflicht im Betrieb endlich gesetzlich zu regeln. Die Gewerkschaften hatten sich gegen eine entsprechende Auskunftspflicht gestemmt. Die Neuregelung soll am Dienstag im Bundestag beschlossen werden.

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