Gericht lehnt Bahn-Antrag gegen Lokführer-Streik ab – Arbeitskampf kann weitergehen
Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Lokführergewerkschaft (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem Mai erfüllt würden.
Der bundeseigene Konzern Deutsche Bahn wollte mit der einstweiligen Verfügung gegen die GDL dem am Donnerstag auf den Personenverkehr ausgeweiteten Arbeitskampf beenden. Er hält den Streik für nicht rechtmäßig, weil Ziele verfolgt würden, die nicht mit einem Tarifvertrag zu regeln seien. Gegen die Entscheidung wäre noch eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.
Ungeachtet eines Angebots der Konzernleitung hatte die Gewerkschaft ihre dritte Streikwelle im laufenden Tarifstreit fortgesetzt und weitere Verhandlungen vorerst abgelehnt.
Die Bahn vermutet hinter dem Fünf-Tage-Streik der GDL politische und juristische Zielsetzungen. Konkret geht es um die Frage des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Das Gesetz sieht vor, dass in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften nur die Tarifverträge der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. In den meisten der rund 300 Betriebe der Deutschen Bahn ist das aus Sicht des Konzerns die mit der GDL konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky bringt die Umsetzung des Gesetzes im Bahnkonzern immer wieder in Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen, bei denen es aus Sicht der Bahn ausschließlich um die üblichen Fragen wie Tariferhöhungen und Laufzeiten gehen sollte.
"Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL", hatte Weselsky bereits am Donnerstagmorgen in Leipzig mit Blick auf das TEG erklärt. Deutsche Bahn hatte er zuvor "Tricksen und Täuschen" vorgeworfen: Sie habe Medien und Öffentlichkeit vorgegaukelt, dass sie in Bewegung sei – in der Frage der Laufzeit, der Corona-Prämie und der Betriebsrentenkürzung. Die Deutsche Bahn betreibe Propagandamaschinerie gegen die GDL, sagte er in einem Phoenix-Gespräch.
Auch im November 2014 hatte die Bahn gegen laufende Streiks der GDL in der damaligen Tarifrunde geklagt. Damals hatte der Konzern argumentiert, dass der Arbeitskampf unverhältnismäßig hohen Schaden anrichte – vergeblich. Die GDL hatte in zwei Instanzen der Arbeitsgerichte in Frankfurt gesiegt.
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(rt de/dpa)
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