Bundesjustizministerin: Hamburgs 2G-Modell könnte in ganz Deutschland angewandt werden
So wie es Ungeimpften in der aktuellen Lage stets vermittelt wird, so geht es ab Samstag auch den Gastronomen und Veranstaltern in Hamburg und möglicherweise bald auch in allen anderen Bundesländern: Über die Option, von Lockerungen profitieren zu können, werden Verhaltensweisen schmackhaft gemacht, die ansonsten bei den Betroffenen weniger Anklang finden würden.
Während es Ungeimpften darum geht, mittels Impfung mehr Freiheitsrechte zurückzuerhalten, geht es den Gastronomen und Veranstaltern um ein über das Hausrecht durchgesetztes Einhalten des 2G-Modells, das mehr Umsatz zu versprechen scheint. Der Ausschluss von nicht geimpften Personen erlaubt ab Samstag in Hamburg schließlich mehr Menschen den Zugang zu Innenräumen und lässt dort Abstandsregeln, Anmeldepflicht sowie die Sperrstunde wegfallen, was sich wie zu erwarten auf die Einnahmen deutlich auswirken wird.
Auf diesem Weg forciert der Hamburger Senat somit eine Wegrichtung, die nach Aussage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schwer mit dem Infektionsschutzgesetz durchgesetzt und gerechtfertigt werden könnte. Der Staat habe schließlich Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gleich zu behandeln, jedoch könnten private Unternehmer oder Veranstalter eine 2G-Regel mit ihrem Hausrecht begründen. Diese Herangehensweise ließe sich nun laut der Justizministerin "überhaupt nicht problematisch" auf das gesamte Bundesgebiet ausweiten.
Das von der Hamburger Opposition als Impfpflicht durch die Hintertür bezeichnete 2G-Modell wurde auch vom Deutschen Ethikrat als anwendbare Strategie im Kampf gegen das Coronavirus verteidigt. Die Vorsitzende Alena Buyx sagte dem Hörfunksender NDR erst kürzlich, dass das 2G-Modell keine Pflichten beinhalte, da man sich den Regeln ja entziehen könne. Es würde einzig Druck aufgebaut, um das Modell attraktiver zu machen.
Der Bonner Philosoph Markus Gabriel warnt jedoch vor einem "diskriminierenden Chaos", solange die Ausnahmeregeln nicht eindeutig seien:
"Was ist mit Kindern, für die die Corona-Impfung noch nicht vorgesehen sind, oder Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können? Wenn sie von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, ist das moralisch verwerflich, ja sogar böse."
Würde man die Regel jedoch erst ab 18 Jahren ansetzen und nur für Menschen zum Einsatz bringen, bei denen keine medizinische Implikation gegen eine Impfung vorliege, dann spreche aus ethischen Gründen nichts dagegen, erklärte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Gerechter wäre es aber, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, die die genannten Ausnahmen berücksichtige.
Für den Ethikprofessor Norbert W. Paul aus Mainz ist es nicht ungewöhnlich, dass Ungleiches ungleich behandelt wird. Somit ergebe sich auch aus dem 2G-Modell aufgrund der Ungleichbehandlung keine Ungerechtigkeit. Jedoch gehöre auf anderer Ebene abgewogen, inwieweit die Einschränkungen, die Ungeimpfte als Konsequenz ihrer Entscheidung trügen, beim 2G-Modell in ausgewogenem Verhältnis zur Vermeidung von Einschränkungen von geimpften oder genesenen Personen stünden. Da nicht geimpfte Menschen ein höheres Übertragungsrisiko auch für Geimpfte mit sich brächten und anderseits eine Alternative zur Impfung bestünde, sei Verhältnismäßigkeit gegeben.
Philosoph Christoph Lütge hingegen hält das 2G-Modell für offensichtlich verfassungswidrig, obwohl er Impfungen als einen Bestandteil des Weges aus der Pandemie anerkennt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht dies hingegen nicht so. Auch wenn sie sich bereits Anfang der Woche dahingehend äußerte, dass sie nicht wisse, wie die 2G-Regelung über das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt werden könne. Die Durchsetzung über das Hausrecht der Gastronomen und Veranstalter stelle aber juristisch kein Problem dar und könne bereits jetzt auf ganz Deutschland ausgeweitet werden, sagte sie dem ZDF-Morgenmagazin am Freitag:
"Was in Hamburg abläuft, ist nichts anderes, als dass das Hausrecht ausgeübt wird, beispielsweise von Restaurantbetreibern, dass sie sagen: 'Bei mir werden eben nur noch Gäste bewirtet, die geimpft oder genesen sind'."
Nur weil sich einige Menschen gegen die Impfung entscheiden, seien die Einschränkungen überhaupt noch vorhanden, die dazu führten, dass beispielsweise die Gastwirte weniger Einnahmen hätten, worunter diese natürlich litten. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit würde ja in die Grundrechte der Gastronomiebetreiber eingegriffen, da sie den Einschränkungen unterliegen. Falls diese aber dafür sorgten, dass die Gefahr zurückgefahren werden könne, indem sie nur Geimpfte oder Genesene bewirten, bestehe kein Grund mehr, deren Grundrechte einzuschränken. Somit sei diese Regelung ein gangbarer Weg, der durchaus als juristisch haltbar anzusehen sei, so Lambrecht.
Insgesamt betrachtet sei man noch nicht über den Berg, weshalb man kreative Wege einschlagen müsse, um noch mehr Menschen mit möglichst einfach zu nutzenden Impfangeboten zu erreichen. Wolle man zu einem normalen Leben zurückkehren, sei es erforderlich, dass sich deutlich mehr Menschen mit den erhältlichen Impfstoffen impfen ließen.
Das Argument, dass man so sich und andere schütze, man eine Verantwortung besitze, würde den größten Druck ausüben, um Ungeimpfte zu überzeugen, so Lambrecht am Freitag im ZDF.
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