Deutschland

Arbeitsgericht Berlin erlaubt Fortsetzung des Streiks der Pflegekräfte

Der Streik am Vivantes-Krankenhaus in Berlin kann fortgesetzt werden. Das Arbeitsgericht, das montags dessen Beendigung angeordnet hatte, gestattete am Dienstag die Wiederaufnahme. Offenbar haben die Krankenhäuser des Landes Berlin nicht festgelegt, wie ein Notdienst bei Streik geregelt werden muss.
Arbeitsgericht Berlin erlaubt Fortsetzung des Streiks der PflegekräfteQuelle: www.globallookpress.com © Jörg Carstensen/dpa

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Fortsetzung des Streiks der Pflegerinnen und Pfleger am Vivantes-Krankenhaus gestattet. Wie rbb24 meldet, stellte das Gericht am Dienstag fest, dass der Streik zulässig ist, wenn die Gewerkschaft Verdi einen Notdienst organisiert. Verdi-Vertreter Tim Graumann sagte, dass der Streik "ab sofort wieder hochgefahren" wird.

Am Montagmorgen hatten die Pflegekräfte bei Vivantes und bei der Charité mit einem Warnstreik begonnen. Vivantes hatte das Arbeitsgericht angerufen und mit einem Fehlen der Notfallversorgung für die Patienten argumentiert. Daraufhin ordnete das Gericht die Beendigung des Streiks an. Die Charité dagegen wendete sich nicht an das Gericht.

Am Dienstagvormittag demonstrierten etwa 200 Pfleger von Vivantes vor dem Roten Rathaus in Berlin-Mitte. Sie forderten den Senat auf, sich für eine Lösung im Tarifkonflikt einzusetzen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, es müsse ein Kompromiss gefunden werden, der das Streikrecht berücksichtigt. Leider gebe es bisher noch immer keine Notdienstvereinbarung für die landeseigenen Kliniken.

Die Gewerkschaft Verdi strebt einen Tarifvertrag an, der in der Belegschaft von Stationen und Bereichen in den Kliniken eine Mindestanzahl festlegt. Er soll den Belastungsausgleich für den Fall regeln, dass diese tarifvertraglichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Angestellten von Vivantes-Tochterunternehmen fordern den Tariflohn des öffentlichen Dienstes.

Vivantes bezeichnete die Forderungen der Gewerkschaft als "nicht tragbar". Die Charité teilte mit, dass nur eine individuelle Regelung in Betracht kommt. Sie lehnt es ab, einen Entlastungstarifvertrag abzuschließen, so ein Sprecher.

Mehr zum Thema - Demonstrationen für gemeinwohlorientiertes Gesundheitssystem

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.