Deutschland

Öffentlich-rechtliche Sender erfreut über Erhöhung der Rundfunkgebühren

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio rückwirkend ab Juli von 17,50 Euro auf 18,36 im Monat angehoben wird. Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender zeigten sich erfreut über die zusätzlichen Einnahmen.
Öffentlich-rechtliche Sender erfreut über Erhöhung der RundfunkgebührenQuelle: www.globallookpress.com © Christoph Hardt via www.imago-images.de

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat am Donnerstag sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Blockade der Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch den sachsen-anhaltinischen Landtag verkündet. Vertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio zeigten sich erfreut darüber und die damit einhergehende rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro im Monat. 

ZDF-Intendant Thomas Bellut erläuterte seine Sicht auf das BVG-Urteil: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Bellut weiter: "Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten." Der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue interpretierte das Urteil des Gerichts als "bedeutende Entscheidung für die Rundfunkfreiheit in unserem Land". Das BVG habe "in beeindruckender Deutlichkeit den Wert eines staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont", so Raue. Für das Deutschlandradio bedeute die Entscheidung der Karlsruher Richter "endlich Planungssicherheit".

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragserhöhung rückwirkend ab dem 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer neuen staatsvertraglichen Regelung angeordnet. Karlsruhe wertete das Unterbleiben einer Zustimmung der sachsen-anhaltinischen Landtagsabgeordneten zur Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages im vergangenen Jahr als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Das heutige Urteil schränkt die Mandatsträger in den 16 deutschen Landtagen damit in der Ausübung ihrer freien Mandate ein.

ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten wegen des Vetos aus Magdeburg eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen nun zusammen mit dem Beitragsservice die Umsetzung des Gerichtsurteils vorbereiten.

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(rt/dpa)

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