Oberverwaltungsgericht: "Querdenker"-Demos in Berlin verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das Verbot für mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen bestätigt, die für heute geplant waren. Es handelt sich um die Kundgebung unter dem Motto "Für Frieden, Freiheit und Grundrechte" und die Versammlung "Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle". In einem weiteren Eilverfahren bestätigte das OVG am späten Samstagabend auch das Verbot der Kundgebung der Initiative "Querdenken 711", für die die Organisatoren 22.500 Teilnehmer angemeldet hatten.
Nach Angaben des Fernsehsenders rbb begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass Leben und Gesundheit von Menschen mit Blick auf die Gefahr einer Corona-Infektion gefährdet seien, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten.
Damit bestätigte das OVG eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts und folgte der Argumentation der Polizei, die mehrere Demonstrationen am Wochenende untersagt hatte. Insgesamt wurden 13 für dieses Wochenende geplante Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen untersagt. Die Berliner Polizei kündigte trotzdem ein großes Aufgebot im Stadtgebiet an.
Wir informieren hier heute #b3107 und morgen #b0108 zu unseren Einsätzen zu diversen Versammlungen in unserer Stadt.Wir sind heute mit bis zu 1.750 Kolleginnen und Kollegen im Einsatz.#Einsatztwittern
— Polizei Berlin Einsatz (@PolizeiBerlin_E) July 31, 2021
Der rbb berichtet unter Berufung auf einen Polizeisprecher, dass der Schwerpunkt im Regierungsviertel liege. Die Polizei habe aber darüber hinaus die ganze Stadt im Blick. Es seien bereits Fahrzeuge kontrolliert und einige Platzverweise ausgesprochen worden. Teilnehmer der Initiative "Querdenken" hatten angekündigt, trotz der Verbote anzureisen und zu demonstrieren.
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