Deutschland

Verbot der Querdenker-Demos in Berlin – Polizei sieht keine Vergleichbarkeit zum CSD

Die Berliner Polizei hat für das Wochenende 12 Demonstrationen verboten – zumeist aus dem "Querdenker-Umfeld". Letzten Samstag feierten noch 65.000 CSD-Fans, oft ohne Maske und Abstand, auf Berlins Straßen. Die Anmelder um Querdenken-Initiator Michael Ballweg gehen nun per Eilantrag gegen die Entscheidungen vor.
Verbot der Querdenker-Demos in Berlin – Polizei sieht keine Vergleichbarkeit zum CSD© Jochen Eckel via www.imago-image

Insgesamt hat die Berliner Polizei für das kommende Wochenende bereits im Vorfeld 12 Demonstrationen verboten. Überwiegend kämen diese aus dem Spektrum Querdenker-Bewegung, die auch die Corona-Maßnahmen kritischen bewertet.

Dabei jährt sich symbolträchtig am 1. August die erste bundesweit mobilisierte Demonstration im Jahr 2020, als – je nach Quellenangabe – mindestens mehrere zehntausend Personen oder mehr in Berlin auf den Straßen waren.

Konkret wurden am Donnerstag folgende von der Polizei abgesagt:

  1. "Das Jahr der Freiheit! und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie" (1. August 2021)
  2. "Die Wiedererlangung unserer Grundrechte" (31. Juli 2021)
  3. "Wir für die Abschaffung der GEZ" (31. Juli 2021)
  4. "Berlin-Club-Demo- Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art" (31. Juli 2021) 
  5. "Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit" (31. Juli 2021)
  6. "Musikalische Versammlung für Freiheit und Demokratie" (31. Juli 2021)
  7. "Friede, Freiheit, Wahrheit" (1. August 2021)
  8. "Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle" (1. August 2021)
  9. "Mahnwache für das Grundgesetz" (1. August 2021)
  10. "Deutschland hat die Wahl" (1. August 2021)
  11. "Heimat und Weltfrieden" (31. Juli 2021)
  12. "Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag" (1. August 2021)

Zur Begründung hieß es von offizieller Seite unter anderem, dass "deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller – der Gemeinschaft – nicht akzeptieren." 

Daher betreffen die Verbote diese Versammlungen, weil dort der "grundrechtlich gesicherte[n] und durch die Polizei Berlin geschützte[n] Meinungsäußerung regelmäßig durch Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung, Nachdruck verliehen werden soll – dies [sei] förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel" der Veranstaltungen. Damit unterscheiden sie sich "erheblich" von den Teilnehmern des CSD am letzten Wochenende, wie die Polizei bei Twitter schrieb:

Der Tagesspiegel berichtet am Freitag, dass nun die Anmelder mehrerer "Querdenker"-Demonstrationen gerichtlich gegen die Verbote der Demonstrationen vorgehen wollen. Beim Berliner Verwaltungsgericht sind inzwischen drei Eilanträge, unter anderen vom Initiator Michael Ballweg von Querdenken eingegangen, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Freitagnachmittag mit. Der Journalist Alexander Dinger schrieb auf Twitter, dass der Eilantrag gegen das Verbot zur Veranstaltung "Friede, Freiheit, Wahrheit" am 1. August abgelehnt wurde:

Nichtsdestotrotz ruft der Rechtsanwalt Ralf Ludwig, ein Protagonist der Bewegung, in sozialen Medien auf:

"Es gibt viele nicht verbotene Versammlungen, kommt alle nach Berlin."

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