DGB kritisiert Steuerpläne von CDU/CSU

Die Pläne von CDU und CSU zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages für Top-Verdiener stoßen beim Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann auf Widerstand. Er plädiert für mehr Investitionen sowie eine Vermögens- und eine Erbschaftssteuer.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Reiner Hoffmann hat die Steuerpläne von CDU/ CSU für die Wahl zum Bundestag attackiert. Die Union kündigt im Wahlprogramm an: "Wir werden den Solidaritätszuschlag für alle schrittweise abschaffen und gleichzeitig kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten."

Hoffmann sagte gegenüber der dpa: "Völliger Unfug ist es, den Soli jetzt auch für Top-Verdiener abschaffen zu wollen. Zehn Milliarden Euro würden dem Staat an Steuereinnahmen fehlen, die dringend für Investitionen benötigt werden." Hoffmann betonte, dass der DGB für Steuererleichterungen für niedrige und mittlere Einkommen eintritt. Die Union bleibe in ihrem Wahlprogramm unkonkret bis auf einzelne Forderungen wie die Abschaffung des Soli.

Der Solidaritätszuschlag wird seit Beginn des Jahres 2021 nur noch von Spitzenverdienern in Deutschland erhoben. CDU und CSU schreiben in ihrem Wahlprogramm weiter: "Wir treten entschieden allen Überlegungen zur Einführung neuer Substanzsteuern wie der Vermögenssteuer oder der Erhöhung der Erbschaftssteuer entgegen. Beides würde vor allem auch die wirtschaftliche Substanz Deutschlands gefährden und Arbeitsplätze kosten."

Dagegen setzt der DGB eine Warnung vor einer Erbendynastie. Er plädiert für eine Vermögenssteuer sowie für eine Erbschaftssteuer. Nur mit diesen Instrumenten kann verhindert werden, dass sich eine Dynastie von Reichen und Superreichen in Deutschland bildet.

Abschließend verweist Hoffmann auf einen enormen Bedarf an Investitionen. "Es ist höchste Zeit für massive private und öffentliche Investitionen – schon allein wegen der Dekarbonisierung, die wir jetzt schaffen müssen." Und er fordert, die Schuldenbremse im bundesdeutschen Haushalt außer Kraft zu setzen.

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(dpa/rt)