Deutschland

DGB-Vorschlag: 60 Milliarden Euro durch Steuererhöhungen für Reiche und Firmen

Geht es nach dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), steigt die Reichensteuer auf 52 Prozent. Die Körperschaftsteuer soll von 15 auf 25 Prozent steigen. 95 Prozent der Steuerzahler sollen entlastet werden. Es geht um eine Umverteilung von rund 60 Milliarden Euro.
DGB-Vorschlag: 60 Milliarden Euro durch Steuererhöhungen für Reiche und FirmenQuelle: www.globallookpress.com © via www.imago-images.de/www.imago-images.de

Deutschland hat heute schon die weltweit höchsten Steuersätze unter den Industrienationen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will die deutsche Wirtschaft weiter belasten. In seinem neuen Steuerkonzept zur Bundestagswahl will er gleich dreifach Steuern für Unternehmen erhöhen.

Der Körperschaftsteuersatz soll von 15 auf 25 Prozent steigen und somit acht Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Die Sonderregeln für Firmen bei der Erbschaftsteuer sollen abgeschafft werden. Damit unterliegt auch der Sohn eines Bäckers bei der Übernahme des elterlichen Betriebs der Steuerpflicht in voller Höhe. Die Handwerkskammern befürchten dadurch weitere Betriebsschließungen, und zwar gerade für den Mittelstand bei mittelgroßen und kleinen Betrieben, denn diese Betriebsvermögen wären dann künftig nicht mehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit.

Für Nettovermögen ab einer Million Euro solle eine Vermögensteuer von einem Prozent eingeführt werden, die in drei Stufen bis auf zwei Prozent ab einer Milliarde Euro steigt. Auch dies würde Unternehmen hart treffen.

Allein aus der Vermögenssteuer erwartet der DGB rund 28 Milliarden Euro Mehreinnahmen in den Länderkassen. Die Erträge der Erbschaftsteuer würden sich von heute 6,8 Milliarden Euro etwa verdoppeln. Das DGB-Motto dafür lautet:

"Steuergerechtigkeit herstellen, Staatsfinanzen stärken."

Summa summarum sollen die drei Steueränderungen rund 60 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr einbringen.

Um für den Staat das notwendige Investitionskapital zu schaffen, will der DGB auch Unternehmen in die Pflicht nehmen. Schon heute sind die Steuersätze für deutsche Unternehmen mit knapp über 30 Prozent im internationalen Vergleich sehr hoch. Diese Firmen will der DGB steuerlich belasten: 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland gehören zu den sogenannten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und diese machen 99,5 Prozent sämtlicher Unternehmen im Land aus. Diese KMU garantieren 81,7 Prozent der Lehrlingsausbildung, und 58 Prozent aller Beschäftigten mit Sozialversicherungspflicht arbeiten hier. 97,1 Prozent der deutschen Exporte stammen aus diesen Betrieben.
Für die Bundesregierung zählen alle Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigen und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz zu diesen KMU-Betrieben. In etwas anderer Weise gelten nach der Definition der EU-Kommission Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro als KMU.

Bislang war weder vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag noch vom Unternehmerverband BVMW eine dezidierte Stellungnahme zu den DGB-Vorschlägen zu erhalten.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell spricht für rund sechs Millionen Mitglieder der unter dem Dach des DGB vereinten acht deutschen Einzelgewerkschaften:

"Spätestens die nächste Bundesregierung muss die Kluft zwischen Arm und Reich deutlich reduzieren und die Handlungsfähigkeit des Staats stärken."

95 Prozent der Steuerzahler sollen somit um 31 Milliarden Euro entlastet werden, unter anderem durch einen höheren Grundfreibetrag von 12.800 Euro, ab dem der Steuertarif mit 22 Prozent einsetzt.

Ein Single müsste laut DGB dann erst bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 17.000 Euro Lohnsteuer zahlen, ein Ehepaar ohne Kinder bei einem Alleinverdiener oberhalb von 31.000 Euro pro Jahr. Der Kinderfreibetrag solle abgeschafft und stattdessen ein für alle  gleich hohes Kindergeld eingeführt werden. Die Entfernungspauschale für Pendler solle umgewandelt werden in ein "Mobilitätsgeld", das direkt von der Steuerpflicht als Minderung abgezogen werden soll.

Dafür solle andererseits der Spitzensteuersatz von 42 auf 49 Prozent steigen, und zwar ab einem jährlichen Einkommen von 76.800 Euro (heute: rund 57.000 Euro). Der Steuersatz für Reiche solle von 45 auf 52 Prozent steigen.

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