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Amtsgericht kannte Angreifer von Würzburg: Bayerische Behörden lehnten zuvor Betreuung des Täters ab

Obwohl das Amtsgericht sich mit der Unterbringung des Messerstechers von Würzburg in einer Psychiatrie beschäftigt hatte, wurde diese nicht angeordnet. Zwei Tage vor dem Vorfall stellte auch eine Betreuungsstelle Hinweise auf den geistigen Zustand des 24-Jährigen fest.
Amtsgericht kannte Angreifer von Würzburg: Bayerische Behörden lehnten zuvor Betreuung des Täters abQuelle: www.globallookpress.com © Nicolas Armer

Nach der Messerattacke in Würzburg mit drei Todesopfern rücken nun mögliche Versäumnisse bayerischer Behörden im Vorfeld der Tat in den Fokus. Das Amtsgericht Würzburg soll sich bereits in vier früheren Verfahren mit einer vorläufigen Unterbringung des Messerstechers in einer Psychiatrie oder einer Betreuung beschäftigt haben. Diese wurde aber nicht angeordnet. 

Nach Informationen der Welt sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren war jedoch "mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt" worden, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage der Zeitung mitteilte.

Das Gericht kam damals nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass bei A. "keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden". Zudem habe man den Mann nach seiner Entlassung trotz mehrfacher Versuche nicht antreffen können.

Der 24-Jährige war bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Recherchen der Welt ergaben zudem, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden war. Bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.

Am 12. und am 13. Januar dieses Jahres hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen mit einem Messer bedroht. Mitte Juni stellte sich A. in Würzburg im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen. Auch in diesem Fall war eine Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg jedoch nicht veranlasst worden, und bereits nach einer Nacht durfte A. die psychiatrische Einrichtung wieder verlassen, "da nach Ansicht der Einrichtung aus medizinischer Sicht zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass für das Vorliegen einer von der betroffenen Person ausgehenden weiteren Fremdgefährdung bestand", so das Amtsgericht.

Am 23. Juni, also zwei Tage vor dem tödlichen Messerangriff, hatte die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg doch noch Hinweise auf eine "bestehende Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten" festgestellt. Eine Sachverständige wurde damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses liegt aktuell noch nicht vor, berichtet die Welt.

Der 24-jährige A. stach am vergangenen Freitag in der Würzburger Innenstadt wahllos und ohne jede Vorwarnung mit einem Messer auf mehrere Menschen ein. Drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren starben. Sieben weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt.

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